14.10.21 Begriffsklärung#
Rechengrößen: (zur Abgrenzung: S.38f)
Buchführung |
Kostenrechnung |
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Erträge = Wertzuwachs (s.15) |
Leistungen = Wert betriebsüblicher Güter (s.16) |
Aufwendungen = Wertverzehr |
Kosten = betriebsbedingter Werteverzehr |
Erträge - Aufwendungen = Erfolg (Gewinn oder Verlust) |
Leistungen - Kosten = Betriebsergebnis |
i.d.R: Erfolg \(\neq\) Betriebsergebnis
Weitere Begriffe:
neutraler Aufwand/Ertrag = Aufwand/Ertrag ohne Kosten ggü. bspw. Unternehmensfremder Aktienkauf mit Verlust/Gewinn
Zusatzkosten = Kosten ohne Aufwand gegenüberstehend
bspw. kalkulatorischern Unternehmerlohn an Geschäftsführer/Gesellschafter (da der nicht gebucht werden kann, nur „gedacht“), wie bei AGs die CEO-Vergütung
Anderskosten = Kosten , denen Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht , bspw kalkulatorische Abschreibung
Abschreibungen#
Buchführung |
Kostenrechnung |
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Definition: |
Verteilung des Aufwandes einer Anschaffung über Lebenszeit |
Gleich, aber mit zukünftiger Wertminderung / steigerung = kalk Abschreibung |
Beispiel |
10000 Anschaffung / 10 Jahre = 1000€ pro Jahr |
14000 Wiederbeschaffungswert in 10 jähren, da Zinsen = 1400€ pro Jahre |
Geschäftsfall#
Erinnerung: geschäftsfall (Gf) = vermögenswirksame betriebliche Aufgabe
jedem Fall (bsp Lohnzahlung mit Banküberweisung) liegt ein/mehrere Belege bei (hier Überweisungsformular)
Beleg: dokumentiert Erfassung des Gf, wichtiger Nachweis für Kontrolle , zwingend!
ohne aufzeichnungen = CHAOS! (überblick über erfolg, betriebsgeschehen ), also
Buchführung:
planmäßige, lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle (s.22).
Grundlage des betrieblichen Rechnungswesens
Instrument der Unternehmensleitung zu Planung + Kontrolle Vorhaben