21.10.21 Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung#

Ordnungsgemäße Buchführung#

Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung (GoB): gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach §238 HGB

Buchführung muss:

  • Sachverständigem Dritten (Betriebsprüfer Finanzbehörde, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)

  • ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit

  • einen Überblick über Geschäftsfälle sowie Vermögens-, Finanz-, und Erfolgslage des Unternehmens geben.

GoB (LM S.31):

  • Systematisch

  • Vollständig und verständlich, u.a :

    • unveränderbare Aufzeichnung (Rückbuchung statt Radieren von Fehlern)

    • Jahresabschluss in dt. Sprache

    • eindeutige Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben

  • Belegprinzip!

  • Aufbewahrungsfrist (10 Jahre)

Verstöße gegen GoB (können) => Schätzung (Umsatz, Gewinn) durch Finanzbehörden (SCHLECHT!​)

Inventur#

Inventur:

  • mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme

  • aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens

  • zu bestimmten Zeitpunkt

Inventur durchzuführen bei:

  • Gründung / Übernahme eines Unternehmens

  • Schluss jedes Geschäftsjahres (meist 31.12)

  • Auflösung / Veräußerung des Unternehmens

Vergleich zwischen Beständen und Belegen der BF

Formen der Inventur (LM S.42):#

  • nach Zeitpunkt:

    • Stichtag

      • ausgeweitete (+- 10 Tage)

      • Vor- / Nachverlegte (-3 +2 Monate)

    • permanente

      • Voraussetzung = Lagerbuchführung

  • nach Umfang

    • Vollinventur

    • Stichproben

  • nach Art

    • Körperliche Inventur: Vermögensgegenstände

    • Buchinventur: Forderungen, Schulden

(LM S.44):

Art des bestandes

Verfahrensweise der Inventur

Unbewegliches Anlagevermögen

1. Stichtag , 2. laufendes Verzeichnis

Bewegliches

1. Stichtag, 2. laufendes Verzeichnis

Vorratsvermögen

1. Stichtag, 2. Ausgeweitete Inv. , 3. permanente Inv. , 4. Verlegte Inventur mit Fortschreibung/Rückrechnung

Fortschreibung/Rückrechnung: bei verlegter Inventur nötig, weil innerhalb von 3 Monaten Veränderungen entstehen:

Fortschreibung: Wert am Aufnahmetag + Wert der Zugänge / Abgänge Zwischenzeit = Wert Bilanzstichtag

Rückrechnung: Wert am Aufnahmetag - Wert der Zugänge / Abgänge Zwischenzeit= Wert Bilanzstichtag

Zur Vorbereitung und Durchführung :

  • Inventurleiter einsetzen

  • Aufnahmeplan erstellen

    1. Inventurbereiche definieren

    2. personelle Besetzung Aufnahmegruppen

    3. Inventurlisten erstellen

    4. Hilfsmittel beschaffen

    5. Zeitpunkt festlegen

  • Inventur Durchführen

  • Verzeichnis erstellen (Inventar)