15.04.2022 Rechtsgebiete und Rechtsnormen#

Abgrenzung der Rechtsgebiete#

  • Öffentliches Recht

    • Staatsrecht

    • Verwaltungsrecht

    • Stafrecht

  • Privatrecht

    • Bürgerliches Recht

    • Handelsrecht

    • Urheberrecht

öffentliches Recht

Strafrecht

Zivilrecht

Involvierte

Staat - Bürger / juris. Person

Staat - Bürger

Bürger - Bürger

Handlungsform

subordinativ

subordinativ

Augenhöhe

Handlungsart

Verwaltungsakt, Verordnung

Strafe, Geldbuße

Vertrag, Kündigung (einseitig)

Beispiel

VwVfG

StGB

BGB

§ 35 VwVfg: Verwaltungsakt = hoheitliche Maßnahme von Behörde mit Außenwirkung (klassische subordinative Norm des Öff. R)

Aufbau einer Rechtsnorm#

graph LR Tatbestand --> E(Ermessensentscheidung) & G(gebundene Entscheidung) subgraph Entscheidung E G end E & G --> Rechtsfolge

Beispiel: Gebundene Entscheidung#

§ 35 GewO: Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden dartun

Analyse

  1. Tatbestand: Tatsache, Unzuverlässigkeit

  2. gebundene Entscheidung: ist (Zwangsläufigkeit)

  3. Rechtsfolge: untersagen des Gewerbes

Beispiel: Ermessensentscheidung#

§ 48 VwVfG: ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann … zurückgenommen werden

Analyse

  1. Tatbestand: rechtswidriger Verwaltungsakt

  2. Ermessensentscheidung: kann

  3. Rechtsfolge: abhängig von Ermessen

Kennwörter: kann, in der Regel, darf, ist berechtigt, soll