15.04.2022 Rechtsgebiete und Rechtsnormen#
Abgrenzung der Rechtsgebiete#
Öffentliches Recht
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Stafrecht
Privatrecht
Bürgerliches Recht
Handelsrecht
Urheberrecht
öffentliches Recht |
Strafrecht |
Zivilrecht |
|
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Involvierte |
Staat - Bürger / juris. Person |
Staat - Bürger |
Bürger - Bürger |
Handlungsform |
subordinativ |
subordinativ |
Augenhöhe |
Handlungsart |
Verwaltungsakt, Verordnung |
Strafe, Geldbuße |
Vertrag, Kündigung (einseitig) |
Beispiel |
VwVfG |
StGB |
BGB |
§ 35 VwVfg: Verwaltungsakt = hoheitliche Maßnahme von Behörde mit Außenwirkung (klassische subordinative Norm des Öff. R)
Aufbau einer Rechtsnorm#
Beispiel: Gebundene Entscheidung#
§ 35 GewO: Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden dartun
Analyse
Tatbestand: Tatsache, Unzuverlässigkeit
gebundene Entscheidung: ist (Zwangsläufigkeit)
Rechtsfolge: untersagen des Gewerbes
Beispiel: Ermessensentscheidung#
§ 48 VwVfG: ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann … zurückgenommen werden
Analyse
Tatbestand: rechtswidriger Verwaltungsakt
Ermessensentscheidung: kann
Rechtsfolge: abhängig von Ermessen
Kennwörter: kann, in der Regel, darf, ist berechtigt, soll