08.07.2022 Europarecht#

Geschichte der Europäischen Staatengebilde#

2022-07-08_10-21 einige davon (EURATOM, GASP) sind nur intergouvernemental, EG und EU sind supranational

historisch:

  • Ausweitung der Tiefe der Zusammenarbeit

  • und Breite der Mitgliedstaaten

  • nationales Recht ist heutzutage überformt von EU-Recht

heute: eine Euopäische Union, keine 3 Säulen mehr

Aufbau der EU#

  • Staatenverbund aus 27 Ländern

    • 19 in Wirtschafts- und Währungsunion (Euro)

  • eigenständige Rechtspersönlichkeit

Ziele:

Artikel 3 AEUV: Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern

wichtigste Institutionen

  • Ministerrat (auch Rat der EU)

  • Europäischer Rat (Regierungschefs)

  • Eur. Parlament

  • Eur. Kommision

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EuGH#

definiert in Art. 267 AEUV, entscheidet über:

  • Auslegung der Verträge

  • Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der Union

Möglichkeiten der Strafe mit Vertragsverletzungsverfahren: Art. 258 AEUV:

  • bei Verstößem, Nichtumsetzung, …

  • kann zu Zwangsgeld / Geldkürzung führen

Europarecht#

Quellen:

  1. Primäres Europarecht: EUV, AEUV, Grundrechtecharta

    • Rechte und Pflichten der MItgliedstaaten gegeneinander

  2. Sekundäres Unionsrecht

    • erlassenes Recht der Organe (VO, Richtlinien, Beschlüsse,…)

  3. Richterrecht: case law der EuGH

das eine supranationale Organisation bindendes Recht erlassen kann ist global einzigartig!
in Form der Verordnungen ohne Ratifizierungen durch MS

Normenhierarchie#

Ziel

Addressat

Wirksamkeit

Verordnung

verbindliche Rechtsgrundlage

MS + Bürger

unmittelbar

Richtlinie

Angleichung von Recht

MS

umsetzung in nat. Recht

EU und GG#

aus deutscher Sicht:

Art 23 GG: zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen verpflichtet ist

begrenz auch Art. 79 Abs 2 und 3, die niemals überschreibbar sind!

aus europäischer Sicht:

Art 5 EUV: für die Abgrenzung der Zustädnigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Für die Ausübung der Zuständigkeiten gelten die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

  • begrenzte Einzelermächtigung: Union kann nur bei abgegebenen Kompetenzen zuständig werden

  • Subsidiarität: EU darf nur tätig werden wenn Ziel besser durch EU als MS verwirklichen kann

Binnenmarkt#

Art. 26 AEUV: (1) die Union erlässt erforderliche Maßnahmen, … um den Binnenmarkt zu verwirklichen (2) der Binnenmarkt umfasst Raum ohne Binnengrenzen

ist das meistverhandelste vor dem EuGH

Waren

Personen

Dienstleistung

Kapital

Wegfall Zölle

Wegfall Personenkontrollen

Eu-Weites Angebot Dienstleistunge

gemeinsamer Markt Finanzleistungen

Harmonisierung Normen

Niederlassungsfreiheit

gemeinsamer Markt Transport, Energie, Komm.

freie Kapitalbewegung

Gewährleistung freier Wettbewerb

Anerkennung Abschlüsse

EU Grundrechte#

welchte Freiheiten haben EU-Bürger

  1. Grundfreiheiten

    • positive Grundlage Wirtschaftsverfassung

    • Abwehrrechte der EU-Bürger gegen MS

    • Verpflichtete = MS

  2. EU Grundrechte

    • Abwehrrechte der Unionsbürger

    • Verpflichtete = EU-Organe

Wettbewerbsrecht#

Grundlagen: konflikt zwischen GG und EUV:

  • GG: wirtschaftspolitische Neutralität (Kapitalismus, Sozialismus, …)

  • EUV: „wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“

wozu Wettbewerbsrecht?:

  • keine Bevorteilung einzelner Staaten durch Steuern = Beihilferecht

  • Verhinderung von Marktversagen = Kartellrecht

Zuständigkeiten der EU#

definiert in Art. 2f AEUV gliedern sich nach:

  • ausschließliche Z.: Außenhandel, Wettbewerb, Währung

  • geteilte Z.: Verkehr, Energie, Forschung

  • keine Z: Bildung, Jugend, Sport

Veranschaulichung: 2022-07-08_11-32.jpg

Übungsfälle#

Fall I: EuGH, Ts. C-184/99, Rudy Grzelczyk, 2001#

  • Rudy ist Franzose, studiert in Belgien

  • Beantragt belgische Existenzsicherung

  • dieses nur für Belgier und Arbeitnehmern verstößt das gegen Art. 18 + 20 AEUV ?

Art. 18 AEUV: Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Art. 20 AEUV: Es wird eine Unionsbürgerschaft eingeführt

Entscheidung des Gerichts:

der Unionsbürgerstatus ist ... dazu bestimmt. der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedsstaaten zu sein, ... und unbeschadet die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen
  • Art. 18 ist also Lex Generalis, und der Student fällt darauf zurück

  • daraufhin: jeder Staat führte eine Auslandsunterstützung ein (Auslands-Bafög)

  • Ziel der EU wurde erreicht => der EuGH interpretiert Recht europafreundlich!

Fall II: Dassonville#

  • belgischer Importeur bezieht aus Frankfreich schottischen Whiskey

  • nach belgischem Gesetz: ohne Ursprungsbescheinigung ist Bezeichnung scotch verboten

  • importeur sagt versößt gegen Art. 34 AEUV

Art. 34 AEUV: Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.

Art. 36 Abs. 1 Die Bestimmungen stehen Beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der - öffentlichen Sicherheit - Ordnung + Sicherheit - Schutz Gesundheit - Schutz nationales Kulturgut

Diskriminierung nach EuGH: jede Handelsregelung der MS, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen handel tatsächlich oder potenziell zu behindern

Schutzbereich:

  • [x] juristische Person in Mitgliedsstaat Eingriff:

  • [x] beschränkt Handel => Diskriminierung Rechtfertigung:

  • Scotch ist nationales Kulturgut also gerechtfertigt

Fall III: DocMorris#

  • DocMorris = niederlandische Versandapotheke

  • postalische Lieferung für deutsche Kunden

  • deutsche Behörden: Versand von Arzneimittel = verboten

EuGH 2003: grenzüberschreitender Arzneimittelversand ist mit Recht vereinbar, aber Verbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel erlaubt

daraufhin DocMorris-Apotheke, aber nur Einzelpersonen dürfen Apotheke erlauben (vom EuGH bestätigt), somit wieder verboten hehe:)