08.07.2022 Europarecht#
Geschichte der Europäischen Staatengebilde#
einige davon (EURATOM, GASP) sind nur intergouvernemental, EG und EU sind supranational
historisch:
Ausweitung der Tiefe der Zusammenarbeit
und Breite der Mitgliedstaaten
nationales Recht ist heutzutage überformt von EU-Recht
heute: eine Euopäische Union, keine 3 Säulen mehr
Aufbau der EU#
Staatenverbund aus 27 Ländern
19 in Wirtschafts- und Währungsunion (Euro)
eigenständige Rechtspersönlichkeit
Ziele:
Artikel 3 AEUV: Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern
wichtigste Institutionen
Ministerrat (auch Rat der EU)
Europäischer Rat (Regierungschefs)
Eur. Parlament
Eur. Kommision
EuGH#
definiert in Art. 267 AEUV
, entscheidet über:
Auslegung der Verträge
Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der Union
Möglichkeiten der Strafe mit Vertragsverletzungsverfahren: Art. 258 AEUV
:
bei Verstößem, Nichtumsetzung, …
kann zu Zwangsgeld / Geldkürzung führen
Europarecht#
Quellen:
Primäres Europarecht: EUV, AEUV, Grundrechtecharta
Rechte und Pflichten der MItgliedstaaten gegeneinander
Sekundäres Unionsrecht
erlassenes Recht der Organe (VO, Richtlinien, Beschlüsse,…)
Richterrecht: case law der EuGH
das eine supranationale Organisation bindendes Recht erlassen kann ist global einzigartig!
in Form der Verordnungen ohne Ratifizierungen durch MS
Normenhierarchie#
Ziel |
Addressat |
Wirksamkeit |
|
---|---|---|---|
Verordnung |
verbindliche Rechtsgrundlage |
MS + Bürger |
unmittelbar |
Richtlinie |
Angleichung von Recht |
MS |
umsetzung in nat. Recht |
EU und GG#
aus deutscher Sicht:
Art 23 GG: zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen verpflichtet ist
begrenz auch Art. 79 Abs 2 und 3, die niemals überschreibbar sind!
aus europäischer Sicht:
Art 5 EUV: für die Abgrenzung der Zustädnigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Für die Ausübung der Zuständigkeiten gelten die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
begrenzte Einzelermächtigung: Union kann nur bei abgegebenen Kompetenzen zuständig werden
Subsidiarität: EU darf nur tätig werden wenn Ziel besser durch EU als MS verwirklichen kann
Binnenmarkt#
Art. 26 AEUV: (1) die Union erlässt erforderliche Maßnahmen, … um den Binnenmarkt zu verwirklichen (2) der Binnenmarkt umfasst Raum ohne Binnengrenzen
ist das meistverhandelste vor dem EuGH
Waren |
Personen |
Dienstleistung |
Kapital |
---|---|---|---|
Wegfall Zölle |
Wegfall Personenkontrollen |
Eu-Weites Angebot Dienstleistunge |
gemeinsamer Markt Finanzleistungen |
Harmonisierung Normen |
Niederlassungsfreiheit |
gemeinsamer Markt Transport, Energie, Komm. |
freie Kapitalbewegung |
Gewährleistung freier Wettbewerb |
Anerkennung Abschlüsse |
EU Grundrechte#
welchte Freiheiten haben EU-Bürger
Grundfreiheiten
positive Grundlage Wirtschaftsverfassung
Abwehrrechte der EU-Bürger gegen MS
Verpflichtete = MS
EU Grundrechte
Abwehrrechte der Unionsbürger
Verpflichtete = EU-Organe
Wettbewerbsrecht#
Grundlagen: konflikt zwischen GG und EUV:
GG: wirtschaftspolitische Neutralität (Kapitalismus, Sozialismus, …)
EUV: „wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“
wozu Wettbewerbsrecht?:
keine Bevorteilung einzelner Staaten durch Steuern = Beihilferecht
Verhinderung von Marktversagen = Kartellrecht
Zuständigkeiten der EU#
definiert in Art. 2f AEUV
gliedern sich nach:
ausschließliche Z.: Außenhandel, Wettbewerb, Währung
geteilte Z.: Verkehr, Energie, Forschung
keine Z: Bildung, Jugend, Sport
Veranschaulichung:
Übungsfälle#
Fall I: EuGH, Ts. C-184/99, Rudy Grzelczyk, 2001#
Rudy ist Franzose, studiert in Belgien
Beantragt belgische Existenzsicherung
dieses nur für Belgier und Arbeitnehmern verstößt das gegen
Art. 18 + 20 AEUV
?
Art. 18 AEUV: Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Art. 20 AEUV: Es wird eine Unionsbürgerschaft eingeführt
Entscheidung des Gerichts:
der Unionsbürgerstatus ist ... dazu bestimmt. der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedsstaaten zu sein, ... und unbeschadet die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen
Art. 18 ist also Lex Generalis, und der Student fällt darauf zurück
daraufhin: jeder Staat führte eine Auslandsunterstützung ein (Auslands-Bafög)
Ziel der EU wurde erreicht => der EuGH interpretiert Recht europafreundlich!
Fall II: Dassonville#
belgischer Importeur bezieht aus Frankfreich schottischen Whiskey
nach belgischem Gesetz: ohne Ursprungsbescheinigung ist Bezeichnung scotch verboten
importeur sagt versößt gegen
Art. 34 AEUV
Art. 34 AEUV: Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.
Art. 36 Abs. 1 Die Bestimmungen stehen Beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der - öffentlichen Sicherheit - Ordnung + Sicherheit - Schutz Gesundheit - Schutz nationales Kulturgut
Diskriminierung nach EuGH: jede Handelsregelung der MS, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen handel tatsächlich oder potenziell zu behindern
Schutzbereich:
[x] juristische Person in Mitgliedsstaat Eingriff:
[x] beschränkt Handel => Diskriminierung Rechtfertigung:
Scotch ist nationales Kulturgut also gerechtfertigt
Fall III: DocMorris#
DocMorris = niederlandische Versandapotheke
postalische Lieferung für deutsche Kunden
deutsche Behörden: Versand von Arzneimittel = verboten
EuGH 2003: grenzüberschreitender Arzneimittelversand ist mit Recht vereinbar, aber Verbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel erlaubt
daraufhin DocMorris-Apotheke, aber nur Einzelpersonen dürfen Apotheke erlauben (vom EuGH bestätigt), somit wieder verboten hehe:)