21.05.2022 Staatsorganisationsrecht#
Staatsorgane#
Bundestag#
demokratische Vertretung der Bürger
Art. 38ff. GG
Bundestag hat Geschäftsordnung
Abgeordnete sind immun
BVerfG kann Gesetze kassieren
Bundesrat#
Art. 50ff. GG
Zweite Kammer = Vertretung der Länder
jedes Land min. 3 Stimmen
Stimmen eines Landes nur einheitlich
Bundespräsident#
Art. 54ff. GG
repäsentative Aufgaben der BReg
Amtszeitbegrenzung 5 Jahre
Bundestag auflösen
Bundesregierung#
Art. 62ff. GG
aus Kanzler:in und Minister:innen
Richtlinienkompetenz der Kanzler:in
Vertrauensvoten durch Bundestag
Bundesverfassungsgericht#
Art. 93ff. GG
Oberstes Gericht zur Entscheidung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
Gesetzgebungskompetenzen#
Grundsatz: Länderkompetenz gem Art. 70 I GG
Auschließliche Bundeskompetenz: Art. 71, 73 GG
Auswärtiges, Währung, Zoll etc
Konkurrierende Bundeskompetenz: Art. 72, 74 GG
: öff. Fürsorge, Verhinderung übertragbare Krankheiten
Absatz: Kernkompetenzen nichtgebrauchmachen des Bundes
Erforderlichkeitskompetenzen: für gleichwertige Lebensverhätlnisse erforderlich
Abweichungskompetenzen: Länder dürfen abweichen bspw. bei Jagdrecht
ungeschriebene Bundeskompetenz
Natur der Sache (Nationalfeiertage)
Sachzusammenhang (bundesweite politische Parteien)
Annex
!!! mögliche Klausurfrage: !!!
wer hat im Bereich des Waffenrechtes die Gesetzgebnugskompetenz?
Gesetzgebunsverfahren#
jaaaaaaaaaa gut.
formal: Einbringung von Gesetzesvorlagen nach Art. 76 Abs 1 GG
Zustimmungsgesetze#
Zustimmg vom Bundesrat brauchen Gesetze, die:
die Verfassung ändern
Auswirkungen auf Länderfinanzen haben
in Organisations und Verwaltungshoheit der Länder eingreifen
ist ein Teil des Gesetzes zustimmungsbedürftig, so ist das ganze Gesetz zustimmungsbedürftig