Zusammenfassung Öffentliches Recht#

Zusammenfassung für das Modul „Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler:innen“

Übersicht:

Überblick#

Abgrenzung#

öffentliches Recht

Strafrecht

Zivilrecht

Involvierte

Staat - Bürger / juris. Person

Staat - Bürger

Bürger - Bürger

Handlungsform

subordinativ

subordinativ

Augenhöhe

Handlungsart

Verwaltungsakt, Verordnung

Strafe, Geldbuße

Vertrag, Kündigung (einseitig)

Beispiel

VwVfG

StGB

BGB

Rechtsnorm#

graph LR Tatbestand --> E(Ermessensentscheidung) & G(gebundene Entscheidung) subgraph Entscheidung E G end E & G --> Rechtsfolge

Subsumtion#

Schritte:

  1. Hypothese

  2. Definition

  3. Subsumtion

  4. Schlussatz

Rechtsebenen#

Rechtsfolge:

  1. Art 79. GG

  2. Primäres Europarecht: EUV,AEUV

  3. Grundgesetz

  4. Formelle Gesetze des Bundes, Sekundärrecht EU, transformiertes Völkerrecht

  5. VO des Bundes

  6. Verfassung der Länder

  7. formelle Gesetze der Länder

  8. VO der Länder

  9. Satzung der Länder / Seöbsverwaltungsträger

Fomelles vs Materielles Gesetz:

  • formelles: Gesetze aus förmlichen Gesetzgebungsverfahren der Legislative

  • Materielles Gesetz: allgemeine Rechtsnorm, beispielsweise VO der Exekutive

Normenkollisionen und Lösung

  • Anwendungsvorrang: mehrere Normen regeln denselben Sachverhalt

    • Untergeordnete Norm ist nicht automatisch unwirksam, nur nicht angewendet

    • lex specialis derogat lex generali und Subsidiarität

    • Bsp.: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist […].“

      • spezielles Gesetz für Verkehrschilder hat dann Vorrang

  • Geltungsvorrang: mehrere Normen mit Widerspruch

    • widersprechende / nachrangige Norm ist ungültig

    • Lex superior derogat legi inferiori

    • Bundesrecht bricht Landesrecht, bspw Todestrafe

Auslegung von Recht#

Auslegung: Begründung, warum dieses oder jenes Verständnis des Gesetzes vorzugswürdig ist

Ermittlung des Inhaltes eines Gesetzes

Methoden der Auslegung:

  • Wortlaut: Wortlaug und Wortsinn

  • Systematik: Verbindung zu anderen Normen

  • Historie: Wille des Gestzgebers bei Norm

  • Telos : Sinn und Zweck einer Norm

Außerdem: richtlinienkonforme Auslegung, verfassungskonforme Auslegung

Verfassungsrecht#

  • Staatsorganisationsrecht

  • Grundrechte

  • Verfassungsprozessrecht

Staatsorganisationsrecht#

regelt Prinzipien, Aufbau, Funktionsweise des Staates

definierender Paragraf:

Art. 20 Grundgesetz:

(1) BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat

(2) Staatsgewalt geht vom Volke aus , in Wahlen und Abstimmungen

(3) Rechtsprechung folgt verfassungsmäßiger Ordnung

daraus entstehende Prinzipien

  1. Republikprinzip

    • Macht geht vom Volke aus

  2. Sozialstaatsprinzip

    • gleiche Lebensverhältnisse und soziale Gerechtigkeit Art. 72 GG

  3. Demokratieprinzip

    • Wahlgrundsätze: frei, geheim, unmittelbar, gleich, allgemein Art. 38 GG

  4. Bundesstaatsprinzip

    • Abgrenzung Länder | Bund nach Art. 28 GG

  5. Rechtstaatprinzip

    • Verhätlnismäßigkeit, faire Verfahren, Rechtsweg, Willkürverbot

Organe#

  • Bundestag Art. 38ff. GG

  • Bundesrat Art. 50ff. GG

  • Bundespräsident Art. 54ff. GG

  • BVerfassungsgericht Art 93ff. GG

Gesetzgebungskompetenz#

Grundsatz: Länderkompetenz gem Art. 70 I GG

Auschließliche Bundeskompetenz: Art. 71, 73 GG

  • Auswärtiges, Währung, Zoll etc

Konkurrierende Bundeskompetenz: Art. 72, 74 GG: öff. Fürsorge, Verhinderung übertragbare Krankheiten

  1. Absatz: Kernkompetenzen nichtgebrauchmachen des Bundes

  2. Erforderlichkeitskompetenzen: für gleichwertige Lebensverhätlnisse erforderlich

  3. Abweichungskompetenzen: Länder dürfen abweichen bspw. bei Jagdrecht

ungeschriebene Bundeskompetenz

  • Natur der Sache (Nationalfeiertage)

  • Sachzusammenhang (bundesweite politische Parteien)

  • Annex

Grundrechte#

Abgrenzung zu Staatsziele = abstrakt, nicht einklagbar, wie:

  • Umwelt / Tierschutzstaat

  • Europäische Integration

  • Gleichberechtigung

Unterteilung#

  • Freiheitsrechte Art. 4,6,8 GG

    • Versammlung, Glaube …

  • Gleichheitsrechte: Art. 3 GG

    • Mann / Frau, ohne Herkunft, etc

  • Teilhaberechte Art. 17 GG

    • gleichwertige Lebensverhältnisse

Funktion#

  • Abwehrrechte (status negativus) der Bürger gegen den Staat

  • Leistungsrechte (status positivus) der Bürger von dem Staat

    • bspw. Kindereziehung, Schulwesen

  • Mitwirkungsrechte des Bürgers im Staatswesen

    • Wahlrecht Petitionsrecht

  • Einrichtunsgarantien: Gewährleistung von

    • Institutionsgarantie (privat): Ehe, Eigentum

    • institutionelle Garantien (öfftl. rechtl.): Uni, Religionsunterricht

Drittwirkung von Grundrechten = strahlen in den privaten Raum aus, bspw. Diskrimierungsverbot auf Arbeit

Prüfschema Freiheitsgrundrechte#


:one: Eröffnung des Schutzbereichs

  • persönlicher Schutzbereich (wer ist betroffen?)

    • Grundrechtsberechtigung: natürliche Personen (jeder / Deutsche) ;juristische Personen Art.19 III GG

    • Grundrechtsverpflichtet: Staatsgewalten / im Auftrag des Staates

  • sachlicher Schutzbereich (was ist betroffen?)

    • ist es ein Tatbestand?

im Zweifel als Grundrecht auslegen (in dubio pro liberte)


:two: Eingriff

moderner Eingriffsbegriff: jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, welches zum Schutzbereich gehört, ganz oder teilweise unmöglich macht


:three: Rechtfertigung

  • Schranken: Vorschrifte, die das Grundrecht beschränken

    • einfacher Gesetzesvorbehalt: „kann durch Gesetz beschränkt werden“ Art 8 GG

    • qualifizierter Vorbehalt: wie einfach, aber mit genaueren Beschränkungen Art. 11 GG

    • verfassungsimmanente Schranken: berührt andere Verfassungsgüter Art. 5 II

  • Schranken-Schranken: Verhältnismäßigkeit der Schranke

Verhältnismäßigkeit: Kollidierende Rechtsprinzipien werden in Verhätlnis zueinander gesetzt, wenn wahrende Interesse schwerer wiegt als aufgeopferte

Abwägungsprozess

  1. legitimer Zweck

  2. Geeignetheit

  3. Erforderlichkeit

  4. Angemessenheit

bei einzelnen Grundrechten gibt es genauere Schranken, Verhältnismäßigkeiten etc

Verfassungsprozessrecht#

befasst sich mit den Gerichtsverfahren vor Verfassungsgerichten

Gerichtsorganisation nach Art. 92. GG

graph BT BGH & BAG & BVerwG & BSG & BFH -.-> BVerfG subgraph ArbeitsG. ArbG --> LAG --> BAG end subgraph VerwaltungsG. VG --> OVG --> BVerwG end subgraph SozialG. SG --> LSG --> BSG end subgraph FinanzG. FinG --> BFH end subgraph Ordentliche G. AG --> LG --> OLG --> BGH end

merke: BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz (die können Fälle ablehnen)

Verfahren vor dem BVerfG#

  • Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 I 4a (jedermann):

    • Öffentliche Gewalt greift in Grundrechte ein

  • konkrete Normenkontrolle Art. 100:

    • Überprüfung eines Gesetzes nach Richtervorschlag

  • abstrakte Normenkontrolle Art. 93 I 2:

    • Überprüfung eines Gesetzes nach Aufruf durch Parlamente

  • Organstreit Art. 93 I 1:

    • zwischen staatlichen Stellen

  • Bund-Länder Streit Art. 93 I 4:

    • Kompetenzabrenzung zwischen BUndesländern spezifisch

Zulässigkeitskriterien#

  • Zuständigkeit des BVerfG (nach oben genannten Kriterien)

  • Beschwerdegegenstand (Akt des Staats gegen GR)

  • Beschwerdefähigkeit (grundrechtsberechtigt)

  • Beschwerdebefugnis (man selber wurde in GR verletzt)

  • Rechtswegerschöpfung (Subsidiaritätsprinzip)

  • Verfahrensfähigkeit (Eltern für Kinder etc)

  • Frist von 1 Jahr (Gesetz)

Verwaltungsrecht#

Verwaltung: jedes administrative Handeln, das dem Vollzug öffentlich-rechtlicher Vorschriften dient

jedes Handeln bedarf einer Rechtsgrundlage, Verwaltungsrecht => Regeln für staatliches Handeln

Verwaltungsakt#

Verwaltungsakt §35 VwVfG:

jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist

=> Haupthandlung Verwaltung gegen individuellen Bürger, bspw Bußgeldbscheid

Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes

  • Festlegung konkreter Rechte / Pflichten im Einzelfall

    • bsp. Fällen eins Baumes in deinem Garten

  • Bestandskraftfunktion

    • wenn nicht rechzeitig Widerspruch, dann Geltung

  • Vollstreckungsfunktion

    • wenn nicht Baum gefällt, dann gibts Schläge

Klagen gegen VA#

Prüfungschema:

  1. Verwaltungsrechtsweg

  2. Statthaftigkeit

  3. Klagebefugnis

  4. Vorverfahren (innerhalb der Behörde) §68 VwGO

  5. Prozessfähigkeit

  6. Form & Frist

Klagearten:

  • **Anfechtungsklage ** §42 Abs. 1 2 VwGO: Kläger:in möchte, dass belastender VA aufgehoben wird (bspw. Aufhebung Gebührenbescheid)

  • Verpflichtungsklage §42 Abs. 1 2 VwGO: Kläger:in möchte dass VG einen begünstigenden VA erlässt (bspw. Gehnehmigung)

Ermessen#

Behörden haben bei Entscheidungen meist Ermessen nach §40 VwVfG, dieses Ermessen kann von Gerichten überprüft werden §114 VwGO

Ermessensfehler:

  • Ermessensunterschreitung / nichtgebrauch

  • Ermessensüberschreitung

  • Ermessensfehlgebrauch

  • Ermessensreduzierung auf Null

Staat & Wirtschaft#

Handlungen des Staates in der Wirtschaft:

  1. Staatliche Spielregeln (Gewerbeordnung)

  2. Staat Mitspieler (Vergaberecht)

  3. Staat beinflusst Spielergebnis (Steuern…)

Gewerbeordnung#

Gewerbe: jeder auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, die nicht Urpoduktion, Ausübung eines freien Berufes oder Verwaltung eigenenen Vermögens darstellt

Grundsätzlich: Betreiben erlaubt, aber anmeldepflichtig

  • zum Schutz öffentlicher Ordnung

  • Untersagung in Schritten

Gewerbeuntersagung §35 GewO: Ausübung eines Gewerbes istzu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden … dartun

typische Unzuverlässigkeiten:

  • fehlende Sozialversicherungsbeiträge

  • Betrug

Europarecht#

wichtige Institutionen:

  • Ministerrat

  • Europäischer Rat

  • Parlament

  • Kommision

  • EuGH Art. 267 AEUV

    • Entscheidend über Auslegung und Handlungen der Organe der EU

  • EZB

  • Rechnungshof

Artikel 3 AEUV: Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern

Rechtslage#

Hierarchie

  1. Primäres Europarecht: EUV, AEUV, Grundrechtecharta

    • Rechte und Pflichten der MItgliedstaaten gegeneinander

  2. Sekundäres Unionsrecht

    • erlassenes Recht der Organe (VO, Richtlinien, Beschlüsse,…)

  3. Richterrecht: case law der EuGH

Mittel:

  • Verordnung: verbindliche Rechtsgrundlage, unmittelbar

  • Richtlinie: Angleichung von Recht zwischen MS

Handlung der EU: Art. 5 AEUV

  • begrenzte Einzelermächtigung: Union kann nur bei abgegebenen Kompetenzen zuständig werden

  • Subsidiarität: EU darf nur tätig werden wenn Ziel besser durch EU als MS verwirklichen kann

Zuständigkeiten:

definiert in Art. 2f AEUV:

  • ausschließliche Z.: Außenhandel, Wettbewerb, Währung

  • geteilte Z.: Verkehr, Energie, Forschung

  • keine Z: Bildung, Jugend, Sport

Binnenmarkt#

Freiheiten:

  • Waren

  • Personen

  • Dienstleistungen

  • Kapital

meistverhandelt vor dem EuGH: Dassonville, Cassis, DocMorris

Grundrechte#