Zusammenfassung Öffentliches Recht#
Zusammenfassung für das Modul „Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler:innen“
Übersicht:
Überblick#
Abgrenzung#
öffentliches Recht |
Strafrecht |
Zivilrecht |
|
---|---|---|---|
Involvierte |
Staat - Bürger / juris. Person |
Staat - Bürger |
Bürger - Bürger |
Handlungsform |
subordinativ |
subordinativ |
Augenhöhe |
Handlungsart |
Verwaltungsakt, Verordnung |
Strafe, Geldbuße |
Vertrag, Kündigung (einseitig) |
Beispiel |
VwVfG |
StGB |
BGB |
Rechtsnorm#
Subsumtion#
Schritte:
Hypothese
Definition
Subsumtion
Schlussatz
Rechtsebenen#
Rechtsfolge:
Art 79. GG
Primäres Europarecht: EUV,AEUV
Grundgesetz
Formelle Gesetze des Bundes, Sekundärrecht EU, transformiertes Völkerrecht
VO des Bundes
Verfassung der Länder
formelle Gesetze der Länder
VO der Länder
Satzung der Länder / Seöbsverwaltungsträger
Fomelles vs Materielles Gesetz:
formelles: Gesetze aus förmlichen Gesetzgebungsverfahren der Legislative
Materielles Gesetz: allgemeine Rechtsnorm, beispielsweise VO der Exekutive
Normenkollisionen und Lösung
Anwendungsvorrang: mehrere Normen regeln denselben Sachverhalt
Untergeordnete Norm ist nicht automatisch unwirksam, nur nicht angewendet
lex specialis derogat lex generali und Subsidiarität
Bsp.: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist […].“
spezielles Gesetz für Verkehrschilder hat dann Vorrang
Geltungsvorrang: mehrere Normen mit Widerspruch
widersprechende / nachrangige Norm ist ungültig
Lex superior derogat legi inferiori
Bundesrecht bricht Landesrecht, bspw Todestrafe
Auslegung von Recht#
Auslegung: Begründung, warum dieses oder jenes Verständnis des Gesetzes vorzugswürdig ist
Ermittlung des Inhaltes eines Gesetzes
Methoden der Auslegung:
Wortlaut: Wortlaug und Wortsinn
Systematik: Verbindung zu anderen Normen
Historie: Wille des Gestzgebers bei Norm
Telos : Sinn und Zweck einer Norm
Außerdem: richtlinienkonforme Auslegung, verfassungskonforme Auslegung
Verfassungsrecht#
Staatsorganisationsrecht
Grundrechte
Verfassungsprozessrecht
Staatsorganisationsrecht#
regelt Prinzipien, Aufbau, Funktionsweise des Staates
definierender Paragraf:
Art. 20 Grundgesetz:
(1) BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
(2) Staatsgewalt geht vom Volke aus , in Wahlen und Abstimmungen
(3) Rechtsprechung folgt verfassungsmäßiger Ordnung
daraus entstehende Prinzipien
Republikprinzip
Macht geht vom Volke aus
Sozialstaatsprinzip
gleiche Lebensverhältnisse und soziale Gerechtigkeit
Art. 72 GG
Demokratieprinzip
Wahlgrundsätze: frei, geheim, unmittelbar, gleich, allgemein
Art. 38 GG
Bundesstaatsprinzip
Abgrenzung Länder | Bund nach
Art. 28 GG
Rechtstaatprinzip
Verhätlnismäßigkeit, faire Verfahren, Rechtsweg, Willkürverbot
Organe#
Bundestag
Art. 38ff. GG
Bundesrat
Art. 50ff. GG
Bundespräsident
Art. 54ff. GG
BVerfassungsgericht
Art 93ff. GG
Gesetzgebungskompetenz#
Grundsatz: Länderkompetenz gem Art. 70 I GG
Auschließliche Bundeskompetenz: Art. 71, 73 GG
Auswärtiges, Währung, Zoll etc
Konkurrierende Bundeskompetenz: Art. 72, 74 GG
: öff. Fürsorge, Verhinderung übertragbare Krankheiten
Absatz: Kernkompetenzen nichtgebrauchmachen des Bundes
Erforderlichkeitskompetenzen: für gleichwertige Lebensverhätlnisse erforderlich
Abweichungskompetenzen: Länder dürfen abweichen bspw. bei Jagdrecht
ungeschriebene Bundeskompetenz
Natur der Sache (Nationalfeiertage)
Sachzusammenhang (bundesweite politische Parteien)
Annex
Grundrechte#
Abgrenzung zu Staatsziele = abstrakt, nicht einklagbar, wie:
Umwelt / Tierschutzstaat
Europäische Integration
Gleichberechtigung
Unterteilung#
Freiheitsrechte
Art. 4,6,8 GG
Versammlung, Glaube …
Gleichheitsrechte:
Art. 3 GG
Mann / Frau, ohne Herkunft, etc
Teilhaberechte
Art. 17 GG
gleichwertige Lebensverhältnisse
Funktion#
Abwehrrechte (status negativus) der Bürger gegen den Staat
Leistungsrechte (status positivus) der Bürger von dem Staat
bspw. Kindereziehung, Schulwesen
Mitwirkungsrechte des Bürgers im Staatswesen
Wahlrecht Petitionsrecht
Einrichtunsgarantien: Gewährleistung von
Institutionsgarantie (privat): Ehe, Eigentum
institutionelle Garantien (öfftl. rechtl.): Uni, Religionsunterricht
Drittwirkung von Grundrechten = strahlen in den privaten Raum aus, bspw. Diskrimierungsverbot auf Arbeit
Prüfschema Freiheitsgrundrechte#
:one: Eröffnung des Schutzbereichs
persönlicher Schutzbereich (wer ist betroffen?)
Grundrechtsberechtigung: natürliche Personen (jeder / Deutsche) ;juristische Personen
Art.19 III GG
Grundrechtsverpflichtet: Staatsgewalten / im Auftrag des Staates
sachlicher Schutzbereich (was ist betroffen?)
ist es ein Tatbestand?
im Zweifel als Grundrecht auslegen (in dubio pro liberte)
:two: Eingriff
moderner Eingriffsbegriff: jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, welches zum Schutzbereich gehört, ganz oder teilweise unmöglich macht
:three: Rechtfertigung
Schranken: Vorschrifte, die das Grundrecht beschränken
einfacher Gesetzesvorbehalt: „kann durch Gesetz beschränkt werden“
Art 8 GG
qualifizierter Vorbehalt: wie einfach, aber mit genaueren Beschränkungen
Art. 11 GG
verfassungsimmanente Schranken: berührt andere Verfassungsgüter
Art. 5 II
Schranken-Schranken: Verhältnismäßigkeit der Schranke
Verhältnismäßigkeit: Kollidierende Rechtsprinzipien werden in Verhätlnis zueinander gesetzt, wenn wahrende Interesse schwerer wiegt als aufgeopferte
Abwägungsprozess
legitimer Zweck
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit
bei einzelnen Grundrechten gibt es genauere Schranken, Verhältnismäßigkeiten etc
Verfassungsprozessrecht#
befasst sich mit den Gerichtsverfahren vor Verfassungsgerichten
Gerichtsorganisation nach Art. 92. GG
merke: BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz (die können Fälle ablehnen)
Verfahren vor dem BVerfG#
Verfassungsbeschwerde nach
Art. 93 I 4a
(jedermann):Öffentliche Gewalt greift in Grundrechte ein
konkrete Normenkontrolle
Art. 100
:Überprüfung eines Gesetzes nach Richtervorschlag
abstrakte Normenkontrolle
Art. 93 I 2
:Überprüfung eines Gesetzes nach Aufruf durch Parlamente
Organstreit
Art. 93 I 1
:zwischen staatlichen Stellen
Bund-Länder Streit
Art. 93 I 4
:Kompetenzabrenzung zwischen BUndesländern spezifisch
Zulässigkeitskriterien#
Zuständigkeit des BVerfG (nach oben genannten Kriterien)
Beschwerdegegenstand (Akt des Staats gegen GR)
Beschwerdefähigkeit (grundrechtsberechtigt)
Beschwerdebefugnis (man selber wurde in GR verletzt)
Rechtswegerschöpfung (Subsidiaritätsprinzip)
Verfahrensfähigkeit (Eltern für Kinder etc)
Frist von 1 Jahr (Gesetz)
Verwaltungsrecht#
Verwaltung: jedes administrative Handeln, das dem Vollzug öffentlich-rechtlicher Vorschriften dient
jedes Handeln bedarf einer Rechtsgrundlage, Verwaltungsrecht => Regeln für staatliches Handeln
Verwaltungsakt#
Verwaltungsakt §35 VwVfG:
jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist
=> Haupthandlung Verwaltung gegen individuellen Bürger, bspw Bußgeldbscheid
Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes
Festlegung konkreter Rechte / Pflichten im Einzelfall
bsp. Fällen eins Baumes in deinem Garten
Bestandskraftfunktion
wenn nicht rechzeitig Widerspruch, dann Geltung
Vollstreckungsfunktion
wenn nicht Baum gefällt, dann gibts Schläge
Klagen gegen VA#
Prüfungschema:
Verwaltungsrechtsweg
Statthaftigkeit
Klagebefugnis
Vorverfahren (innerhalb der Behörde)
§68 VwGO
Prozessfähigkeit
Form & Frist
Klagearten:
**Anfechtungsklage **
§42 Abs. 1 2 VwGO
: Kläger:in möchte, dass belastender VA aufgehoben wird (bspw. Aufhebung Gebührenbescheid)Verpflichtungsklage
§42 Abs. 1 2 VwGO
: Kläger:in möchte dass VG einen begünstigenden VA erlässt (bspw. Gehnehmigung)
Ermessen#
Behörden haben bei Entscheidungen meist Ermessen nach §40 VwVfG
, dieses Ermessen kann von Gerichten überprüft werden §114 VwGO
Ermessensfehler:
Ermessensunterschreitung / nichtgebrauch
Ermessensüberschreitung
Ermessensfehlgebrauch
Ermessensreduzierung auf Null
Staat & Wirtschaft#
Handlungen des Staates in der Wirtschaft:
Staatliche Spielregeln (Gewerbeordnung)
Staat Mitspieler (Vergaberecht)
Staat beinflusst Spielergebnis (Steuern…)
Gewerbeordnung#
Gewerbe: jeder auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, die nicht Urpoduktion, Ausübung eines freien Berufes oder Verwaltung eigenenen Vermögens darstellt
Grundsätzlich: Betreiben erlaubt, aber anmeldepflichtig
zum Schutz öffentlicher Ordnung
Untersagung in Schritten
Gewerbeuntersagung §35 GewO: Ausübung eines Gewerbes ist … zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden … dartun
typische Unzuverlässigkeiten:
fehlende Sozialversicherungsbeiträge
Betrug
Europarecht#
wichtige Institutionen:
Ministerrat
Europäischer Rat
Parlament
Kommision
EuGH
Art. 267 AEUV
Entscheidend über Auslegung und Handlungen der Organe der EU
EZB
Rechnungshof
Artikel 3 AEUV: Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern
Rechtslage#
Hierarchie
Primäres Europarecht: EUV, AEUV, Grundrechtecharta
Rechte und Pflichten der MItgliedstaaten gegeneinander
Sekundäres Unionsrecht
erlassenes Recht der Organe (VO, Richtlinien, Beschlüsse,…)
Richterrecht: case law der EuGH
Mittel:
Verordnung: verbindliche Rechtsgrundlage, unmittelbar
Richtlinie: Angleichung von Recht zwischen MS
Handlung der EU: Art. 5 AEUV
begrenzte Einzelermächtigung: Union kann nur bei abgegebenen Kompetenzen zuständig werden
Subsidiarität: EU darf nur tätig werden wenn Ziel besser durch EU als MS verwirklichen kann
Zuständigkeiten:
definiert in Art. 2f AEUV
:
ausschließliche Z.: Außenhandel, Wettbewerb, Währung
geteilte Z.: Verkehr, Energie, Forschung
keine Z: Bildung, Jugend, Sport
Binnenmarkt#
Freiheiten:
Waren
Personen
Dienstleistungen
Kapital
meistverhandelt vor dem EuGH: Dassonville, Cassis, DocMorris