09.05.2022 Verfassungsrecht#

Untergliederung

graph TD V(Verfassungsrecht) --> Staatsorganisationsrecht & Grundrechte & Verfahren O(Öff. R) --> V

Staatsorganisationsrecht#

regelt Prinzipien, Aufbau, Funktionsweise des Staates

definierender Paragraf:

Art. 20 Grundgesetz:

(1) BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat

(2) Staatsgewalt geht vom Volke aus , in Wahlen und Abstimmungen

(3) Rechtsprechung folgt verfassungsmäßiger Ordnung

daraus entstehende Prinzipien

  1. Republikprinzip

  2. Sozialstaatsprinzip

  3. Demokratieprinzip

  4. Bundesstaatsprinzip

  5. Rechtstaatprinzip

Demokratieprinzip#

  • repräsentative Demokratie (Art. 38 GG)

  • personalisierte Verhältniswahl

  • Schutz von parlamentarischen Minderheiten

    • außer 5% Hürde

wie demokratisch sind Kanzlerin, Minister,…?

demokratische Legitimationskette: jeder Entscheider staatlicher Angelegenheiten muss sich mittels Legitimationskette auf das Volk zurückführen

Wahlgrundsätze#

  • Frei: Wahlentscheidung ohne Druck

  • geheim: Wahlkabinen

  • unmittelbar: direkte Entsendung der Vertreter

  • gleich: jede Stimme gleichwertig

  • allgemein: alle Deutsche (über 18)

Bundesstaatsprinzip#

Ordnung der Länder: Art 28 GG (Homogenitätsklausel)

Abgrenzung der Aufgabengebiete:

Art. 73. GG:

Der Bund hat alleinige Komeptenz über: Luftverkehr, auswärtiges, …

die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder: Kriminalpolizei, …

Vorteile:

  • stärkere demokratische Rückkoppelung

  • lokale Probleme

  • Stärkung der Opposition (unterschiedliche Wahltermine)

  • vertikale Gewaltenteilung

Sozialstaatsprinzip#

Garantie des Existenzminimums + Anspruch auf Schutz

  • gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72)

  • Schaffung sozialer Gerechtigkeit

Instrumente:

  • ALG I und II

  • Diskrimierungsverbot

Rechtstaatprinzip#

Gewährleistung von Freiheit und Gerechtigkeit im staatlichen Bereich

  • Verhältnismäßigkeit

  • faire Verfahren

  • Gewaltenteilung

  • Rechtsweg

  • Willkürverbot

  • Verbot der Rückwirkung

Verhältnismäßigkeitsprinzip#

Verhältnismäßigkeit: Kollidierende Rechtsprinzipien werden in Verhätlnis zueinander gesetzt, wenn wahrende Interesse schwerer wiegt als aufgeopferte

Abwägungsprozess

  1. legitimer Zweck / Mittel

  2. Geeignetheit

  3. Erforderlichkeit

  4. Angemessenheit