09.05.2022 Verfassungsrecht#
Untergliederung
Staatsorganisationsrecht#
regelt Prinzipien, Aufbau, Funktionsweise des Staates
definierender Paragraf:
Art. 20 Grundgesetz:
(1) BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
(2) Staatsgewalt geht vom Volke aus , in Wahlen und Abstimmungen
(3) Rechtsprechung folgt verfassungsmäßiger Ordnung
daraus entstehende Prinzipien
Republikprinzip
Sozialstaatsprinzip
Demokratieprinzip
Bundesstaatsprinzip
Rechtstaatprinzip
Demokratieprinzip#
repräsentative Demokratie (Art. 38 GG)
personalisierte Verhältniswahl
Schutz von parlamentarischen Minderheiten
außer 5% Hürde
wie demokratisch sind Kanzlerin, Minister,…?
demokratische Legitimationskette: jeder Entscheider staatlicher Angelegenheiten muss sich mittels Legitimationskette auf das Volk zurückführen
Wahlgrundsätze#
Frei: Wahlentscheidung ohne Druck
geheim: Wahlkabinen
unmittelbar: direkte Entsendung der Vertreter
gleich: jede Stimme gleichwertig
allgemein: alle Deutsche (über 18)
Bundesstaatsprinzip#
Ordnung der Länder: Art 28 GG (Homogenitätsklausel)
Abgrenzung der Aufgabengebiete:
Art. 73. GG:
Der Bund hat alleinige Komeptenz über: Luftverkehr, auswärtiges, …
die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder: Kriminalpolizei, …
Vorteile:
stärkere demokratische Rückkoppelung
lokale Probleme
Stärkung der Opposition (unterschiedliche Wahltermine)
vertikale Gewaltenteilung
Sozialstaatsprinzip#
Garantie des Existenzminimums + Anspruch auf Schutz
gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72)
Schaffung sozialer Gerechtigkeit
Instrumente:
ALG I und II
Diskrimierungsverbot
Rechtstaatprinzip#
Gewährleistung von Freiheit und Gerechtigkeit im staatlichen Bereich
Verhältnismäßigkeit
faire Verfahren
Gewaltenteilung
Rechtsweg
Willkürverbot
Verbot der Rückwirkung
Verhältnismäßigkeitsprinzip#
Verhältnismäßigkeit: Kollidierende Rechtsprinzipien werden in Verhätlnis zueinander gesetzt, wenn wahrende Interesse schwerer wiegt als aufgeopferte
Abwägungsprozess
legitimer Zweck / Mittel
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit