05.11.2023 Privatautonomie#

Definition#

Privatautonomie: das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten

  • Eigenstädnigkeit von Rechtsentschiedungen

  • zwei Menschen können alles im Vertrag unterzeichnen was sie wollen

Grenzen#

Formerfordernisse#

  • Grundsatz: Mündlich ist einfach, aber beweisschwer

  • mögliche Formtypen:

    • Schrift,

    • elektronisch,

    • Text,

    • notariell beurkundet

    • öffentliche Beglaubigung

Geschäftsfähigkeit#

graph TD A(rechtliche Handlungsfreiheit) A --> B(Rechtsfähigkeit) A --> C(Geschäftsfähigkeit) A --> D(Deliktsfähigkeit)

Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, eigene Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen

  • ab 18+ Jahren voll

  • Beschränkt bei Minderjährigen auf rechtlich vorteilhaft / Einwilligung

Verbote#

Gesetzliche Verbote gegen Inhalt des Rechtsgeschäfts (bspw. Wucher)

Sittenwidrigkeit

Sittenwidrig: Widerspruch gegen Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden

  • Gesamtschau des Vertrages

  • bspw. Knebelverträge etc.

Veträge mit Hilfe Dritter#

Arten

Passivvertretung

Aktivvertretung

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Voraussetzungen

  • Zulässigkeit (nicht bei höchstpersönlichen Sachen)

  • Abgabe einer eigenen WE (nicht Bote)

  • Offenkundigkeit der Stellvertretung („im namen eines anderen“)

  • im Rahmen der Vertretungsmacht

Vertretzungsmacht:

  • per Gesetz (Eltern für Kinder)

  • per Vollmacht (Patientenverfügung)

  • Kraft durch Rechtsschein (Anschein trotz bspw Widerrufen)

Beispiel Stellvertretung

B bittet Sekretär S Geschenk für Mutter zu kaufen für max 50€.

S geht in Laden von V., kauft Blumen für 40€ und sagt dass Rechnung auf B

B verweigert V. die Begleichung später, da Mutter Blumenallergie

Kann V von B die Herausgabe von 40€ fordern?

aus §433 BGB II:

Kaufvertrag zw V und B?

  • Angebot des B?

    • eigene WE? (-) da keine WE von B

    • WE des S §164 BGB?

      • hatte Handlungspielraum (Preis)? (+)

      • im fremden Namen? (+)

      • Vertretungsmacht? (+) Innenvollmacht §167 BGB

    • Agnebot des B (+)

  • Annahme des V (+)

  • => Kaufvertrag

=> Anspruch des V an B