Zivilrecht Zusammenfassung#
Inhaltsverzeichnis
Verträge#
Vertrag: Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht
Rechtsgeschäft: besteht aus mindestens einer Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
Willenserklärungen#
Willenserklärung: private Willensäußerung, die unmittelbar auf das Herbeiführen einer Rechtsfolge gerichtet ist
- Antrag: empfagnsbedürftige WE 
- Annahme: WE mit vorbehaltloser Zustimmung 
Arten von WE
- ausdrücklich = gesagt 
- konkludent = ergibt sich 
- Schweigen = nicht wichtig 
WE zu unterscheiden von
- Gefälligkeitszusage (bspw unter Nachbarn) 
- invitio ad offerendum (Auslage in Laden) 
empfangsbedürftige WE: Abgabe und Zugang
- Abgabe = willentliche Entäußerung einer Erklärung 
- Zugang = im Machtbereich (Möglichkeit der Kenntnisnahme) 
Vertragsschluss#
= durch zwei übereinstimmende WE §433

Grundsatz des BGB = Privatautonomie
begrenzt durch:
- Formerfodernisse (gesetzlich): §126ff 
- Geschäftsfähigkeit - 7-17 Jahre: beschränkt geschäftsfähig, WE zählt wenn - rechtlich vorteilhaft 
- gesetzlicher Vertreter 
- Leistung mit eigenen Mitteln 
 
- 18+: voll geschäftsfähig 
 
- Verbote - Hehlerei 
- Wucher 
- Sittenwidrigkeit (Ausnutzung Notsituation etc.) 
 
Stellvertreter & Bote#
Bote: leitet fertige, fremde WE weiter
Stellvertreter: gibt eigene WE ab
- Passivvertretung = vertritt Empfänger von WE 
- Aktivvertretung = vertritt Sender von WE 
Voraussetzungen
- Zulässigkeit 
- Abgabe eigener WE 
- Offenkundigkeit 
- im Rahmen der Vertretungsmacht - durch Vollmacht (Innen- / Außenvollmacht) 
- oder gesetzlich (Eltern) 
- durch Rechts-schein 
 
Fall 1
Lamborghini Kaufvertrag
L will seinen Lamborghini verkaufen, weil es ein neues Modell gibt. Z spricht mit ihm und vereinbart mündlich einen Kaufpreis von 80.000€. 2 Tage später steht er vor der Tür mit dem Geld, L will jedoch nicht den Lambo rausrücken, da er von Dana ein besseres Angebot erhalten hat.
Anspruch auf Übergabe gemäß §433 BGB
- Kaufvertrag: 2 übereinstimmende Willenserklärungen - Antrag: empfangsbedürftige Willenserklärung (von Z) - Zustandekommen hängt nur vom anderen ab 
- Abgabe des Antrags (hier mündlich) 
- Zugang und Kenntnisnahme von Vertragspartner (durch L) 
 
- Annahme: Willenserklärung (von L) - WE, durch die sich der Angebotsempfänger mit Vertragsschluss einverstanden erklärt 
 
- => Vertragsschluss 
 
Ergebnis: Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Lamborghini aus §433
Fall Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe
Geschäftsmann G möchte zu einer wichtigen Konferenz. Allerdings springt sein Fahrzeug nicht an. Deshalbt bittet er seinen Nachbar N, ihn zum Flughafen zu fahren. N sagt spontan zu. Unterwegs geraten sie in einen heftigen Streit. N setzt daraufhin den G an der nächsten Raststätte ab.
Anspruch nach § 662 BGB
- Willenserklräung des N - Abgrenzung Rechtsbindungswille | bloße Gefälligkeit - nach sozialer Bedeutung, Interessen der Handelnden 
- hier: Transport zum Flughafen ist durchaus sozialüblich 
- hier Gefälligkeit 
 
 
=> kein Anspruch
Fall Stellvertretung
Stellvertretung
B bittet Sekretär S Geschenk für Mutter zu kaufen für max 50€.
S geht in Laden von V., kauft Blumen für 40€ und sagt dass Rechnung auf B
B verweigert V. die Begleichung später, da Mutter Blumenallergie
Kann V von B die Herausgabe von 40€ fordern?
aus §433 BGB II:
Kaufvertrag zw V und B?
- Angebot des B? 
- Annahme des V (+) 
- => Kaufvertrag 
=> Anspruch des V an B
Vertragsende#
5 Arten
1. Erfüllung §362 = Bewirken der Leistung
- richtige Leistung 
- richtige Art und Weise 
- richtiger Ort 
- richtige Zeit 
- richtiger Schuldner 
2. Anfechtung $142: WE wird unwirksam rückwirkend
- Gründe - Irrtümer §119 
- falsche Übermittlung §120 
- Unzulässige Willensbeinflussung §123 
 
- Voraussetzungen - Anfechtungsgrund 
- Anfechtungserklärung 
- Anfechtungsfrist 
 
3. Widerruf
- ohne Angabe von Gründen 
- nur für Verbraucher (§13) ggü. Unternehmer (§14) 
- Voraussetzungen - Widerrufsrecht §312 (außerhalb von Geschäftsraum, Fernabsatzvertrag) 
- formlose Erklärung 
- Frist (14 Tage nach Erhalt) 
 
4. Rücktritt
- beidseitig möglich 
- Vorraussetzungen §323 - gegenseitiger Vertrag 
- Rücktrittsgrund 
- Frist erfolglos 
- Rücktrittserklärung 
- Abschlussgründe 
 
- Folgen §346 - Rückgewähr Leistung 
- Wertersatz 
- Schadensersatz 
 
5. Kündigung
= Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (miete etc.)
- ordentliche Kündigung: - keine Leistungstörung 
- Kündigungsfristen 
 
- außerordentliche Kündigung (§314) 
Fall Widerruf
Widerruf
K bestellt Buch für 50€ am 15.11 für privat, wird geliefert am 20.11.
K mag das Buch gar nicht, fordert Widerruf am 2.12 per Brief, der am 6.12 ankommt
V meint, Verpackung entfernt => ist unverkäuflich, fordert 50€ ein
- Kaufvertrag - Angebot der K (+) 
- Annahme des V (+) 
- Kaufvertrag (+) 
 
- Widerruf wirksam? §355 - Verbrauchervertrag? §310 - V = Unternehmer (+) 
- K = Verbraucher (+) 
- entgeltliche Leistung (+) 
 
- Fernabsattzvertrag (+) 
- => Widerrufsrecht 
 
- Widerrufsfrist - Beginn §356 ab Erhalt (20.11) 
- Innerhalb Frist (4.12) abgesendet (+) 
 
=> rechtmäßiger Widerruf, V kreigt kein Geld
Fall Blumenkauf
K bestellt Blumengesteck für Beerdigung an 09.11. V verpsricht, bis zu dem Tag fertig zu sein.
Am 09.11 will K Blumen haben, V sagt dass er noch 1 Tag braucht.
K erklärt „für null und nichtig“ und zahlt nicht.
- Kaufvertrag (+) 
- Rücktrittsrecht §323 - keine Leistung (+) 
- hier: Termin war entscheidend, wurde auch mitgeteilt 
- => Rücktrittsrecht 
 
- Rücktrittserklärung (+) („Null und Nichtig“) 
- Folgen: Erlöschen der Leistung 
=> nicht zahlen ist rechtmäßig
Schadensersatz#
Vertragspflichten:
- Primärpflichten (§241) - Leistungspflicht 
- Rücksichtnahme 
 
- Sekundärpflihten - Rückabwicklung (§346) 
- Schadensersatz (§280) 
 
Voraussetzungen Schadensersatz §280
- Schuldverhältnis 
- Pflichtverletzung = nachteilige Abweichung 
- Vertretenmüssen §276 (Vorsatz / Fahrlässigkeit) 
- Schaden = unfreiwillige Vermögenseinbuße 
Fall Pferdeturnier
Pferdeturnier
P richtet Reitturnier aus, an dem G mit Pferd Fanta für 150€ Teilnahmegebühr teilnimmt.
Beim Turnier trifft Fanta auf vorschriftswidrigen Fangständer und wird eingeschläfert
Schadensersatz einklagbar?
- Schuldverhätlnis: Turnier für 150€ Teilnahme (+) 
- Pflichtverletzung: - Leistungspflicht: Turnier wurde ausgerichtet (+) 
- Rücksichtspflicht: sclecht aufgestellter Fangständer (-) 
 
- Vertretenmüssen - Vorsatz = absichtliche Pflichtverletzung (-) 
- Fahrlässigkeit (+) (auch wenn von Mitarbeiter aufgestellt) 
 
- Schaden = Pferd eingeschläfert = Einbuße (+) 
=> Schadensersatzpflicht
Gewährleistung#
Rechte des Käufers nach §437 bei Mängeln
Voraussetzung: Mangel
- Sachmangel $434 - subjektive Anforderungen 
- objektive Anforderungen 
- Sachgemäße Montage 
 
- Rechtsmangel §435 
Rechte des Käufers
- Nacherfüllung 
- Rücktritt, braucht - Kaufvertrag 
- Fälligkeit 
- Mangel 
- Fristsetzung 
- Rücktrittserklärung 
 
- Minderung 
- Schadensersatz 
Sachenrecht#
= Beziehung zw. Sachen und Personen
Sache §90: körperliche Gegenstände, beweglich oder unbeweglich
Eigentum §903 BGB: umfassendes dingliches Recht, nach Belieben mit Sache verfahren
Besitz §854: tatsächlcihe Herrschaft
Übereignung:
bewegliche Sache §929
- Einigung 
- Übergabe 
- Berechtigung - auch gutgläubiger Erwerb §932 
- außer gestohlen §935 
 
unbewegliche Sachen
- Einigung (mit Anwesenheit bie Notar) §925 
- Eintragung 
- Berechtigung - wenn Grundbuch falsch, trotzdem ok §892 
 
gesetzlicher Erwerb
- Ersitzung §900 
- Verbindung §946 
- Fund §965 
Fall bewegliche Sache
Autokauf
E ist Eigentümer Auto, Dieb D klaut dieses und verkauft an X. X kauft ohne in Fahrzeugbrief zu schauen. E will Auto von X
Anspruch auf Herausgabe von E an X, §985
- E = Eigentümer? - ursprünglicher Eigentümer (+) 
- Eigentumsverlust durch Übereignung D an X: §929 - Einigung zw. D und X (+) 
- Übergabe (+) 
- Verfügungsberechtigung (-) - X nicht Eigentümer (-) 
- gutgläubiger Erwerb? - Da nicht Fahrzeugbrief zeigen lassen (-) 
 
 
 
 
- X = Besitzer (+) 
- Kein Recht an Besitz 
=> Herausgabenanspruch
Fall Hauseigentum
Hausübereignung
A ist Egentümer und stirbt. Sohn S lässt sich als Eigentümer eintragen (mit Erbschein) S übertragt an X. Danach Testament: Freund F ist Alleinerbe
Wer ist Eigentümer?
X, da gutgläubig erworben und Glaube an Richtigkeit des Grundbuches
Kreditsicherheiten#
Arten:
- Personalsicherheit (Person mit Vermögen steht ein, Bürgschaft) 
- Realsicherheit (Gegenstand) 
Realsicherheiten:
- Sicherungsübereignung §930: Eigentum geht an Gläubiger, bleibt aber im Besitz des Schuldners) 
- Eigentumsvorbehalt §449: Eigentum bei Käufer mit Bedingung, bspw. Ratenabzahlung) 
- Hypothek §1113: Eintragung des Pfändungsrechts in Grundbuch - nicht Anspruch an Zahlung 
- heute eher Grundschuld (nicht an eine bestimmte Forderung gebunden) 
 
- Bürgschaft §765 
Deliktrecht#
Schadensersatz außerhalb von Vertragsverhältnis = §823
- Rechtsgutverletzung - Leben, Körper, Gesundheit = Unversehrtheit 
- Freiheit = Bewegungsfreiheit 
- Eigentum = Beschädigung von Sachen 
- sonstige Rechte = allg. Persönlichkeitsrecht (Beleidigung), Recht am Gewerbe (Streik, Boykott) 
 
- Verletzungshandlung (Tun oder Unterlassen) 
- Haftungsbegründete Kausalität (Handlung -> Rechtsgutverletzung) 
- Rechtswidrigkeit der Handlung (Einwilligung, Notwehr) 
- Verschulden - Vorsatz / Fahrlässigkeit 
- Deliktsfähig (> 18J) 
 
- Schaden (Vermögenseinbuße) 
- Haftungsausfüllende Kausaliät (Rechtsgutverletzung -> Schaden) 
Handelsrecht#
how to Kaufmann nach HGB
Firma §17 HGB: Name, unter dem Kaufleite Geschäfte betreiben
Handelsregister: zentrales Medium zur Publizität
Handlesgeschäft: Geschäfte eines Kaufmanns, Vereinfachung von Rechten
Gesellschaftsrecht#
Unternehmensformen
- Einzelunternehmen (Kaufmann, Freiberufler) 
- Personengesellschaft (OHG, GbR, KG) 
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) 
Gesellschaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR - formlose Gründung 
- Haftung: persönlich und Gesellschaftsvermögen 
 
- Offene Handelsgesellschaft - wie GBR nur mit Handelszweck 
- nur mit EIntragung ins Handelsregister 
 
- Kommanditgesellschaft - Vollhaftung Komplementäre 
- beschränkt Haftung Kommanditisten 
 
- GmbH - beschränkte Haftung (nur G.Verm. = 25.000) 
- Notar + Handelsregister 
 
- AG - Vorstand + Aufsichtsrat 
- höhers Basiskapital (50.000) 
- Aktienausgabe erlaubt 
 
=> Form wählen nach Nutzbarkeit