Zivilrecht Zusammenfassung#

Inhaltsverzeichnis

Verträge#

Vertrag: Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht

Rechtsgeschäft: besteht aus mindestens einer Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.

Willenserklärungen#

Willenserklärung: private Willensäußerung, die unmittelbar auf das Herbeiführen einer Rechtsfolge gerichtet ist

graph LR 1(Vertragspartei) --1. Antrag--> 2(Vertragspartei) 2 --2. Annahme--> 1
  • Antrag: empfagnsbedürftige WE

  • Annahme: WE mit vorbehaltloser Zustimmung

Arten von WE

  • ausdrücklich = gesagt

  • konkludent = ergibt sich

  • Schweigen = nicht wichtig

WE zu unterscheiden von

  • Gefälligkeitszusage (bspw unter Nachbarn)

  • invitio ad offerendum (Auslage in Laden)

empfangsbedürftige WE: Abgabe und Zugang

  • Abgabe = willentliche Entäußerung einer Erklärung

  • Zugang = im Machtbereich (Möglichkeit der Kenntnisnahme)

Vertragsschluss#

= durch zwei übereinstimmende WE §433

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Grundsatz des BGB = Privatautonomie

begrenzt durch:

  • Formerfodernisse (gesetzlich): §126ff

  • Geschäftsfähigkeit

    • 7-17 Jahre: beschränkt geschäftsfähig, WE zählt wenn

      • rechtlich vorteilhaft

      • gesetzlicher Vertreter

      • Leistung mit eigenen Mitteln

    • 18+: voll geschäftsfähig

  • Verbote

    • Hehlerei

    • Wucher

    • Sittenwidrigkeit (Ausnutzung Notsituation etc.)

Stellvertreter & Bote#

Bote: leitet fertige, fremde WE weiter

Stellvertreter: gibt eigene WE ab

  • Passivvertretung = vertritt Empfänger von WE

  • Aktivvertretung = vertritt Sender von WE

Voraussetzungen

  1. Zulässigkeit

  2. Abgabe eigener WE

  3. Offenkundigkeit

  4. im Rahmen der Vertretungsmacht

    • durch Vollmacht (Innen- / Außenvollmacht)

    • oder gesetzlich (Eltern)

    • durch Rechts-schein


Fall 1

Lamborghini Kaufvertrag

L will seinen Lamborghini verkaufen, weil es ein neues Modell gibt. Z spricht mit ihm und vereinbart mündlich einen Kaufpreis von 80.000€. 2 Tage später steht er vor der Tür mit dem Geld, L will jedoch nicht den Lambo rausrücken, da er von Dana ein besseres Angebot erhalten hat.

Anspruch auf Übergabe gemäß §433 BGB

  • Kaufvertrag: 2 übereinstimmende Willenserklärungen

    • Antrag: empfangsbedürftige Willenserklärung (von Z)

      • Zustandekommen hängt nur vom anderen ab

      • Abgabe des Antrags (hier mündlich)

      • Zugang und Kenntnisnahme von Vertragspartner (durch L)

    • Annahme: Willenserklärung (von L)

      • WE, durch die sich der Angebotsempfänger mit Vertragsschluss einverstanden erklärt

    • => Vertragsschluss

Ergebnis: Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Lamborghini aus §433

Fall Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe

Geschäftsmann G möchte zu einer wichtigen Konferenz. Allerdings springt sein Fahrzeug nicht an. Deshalbt bittet er seinen Nachbar N, ihn zum Flughafen zu fahren. N sagt spontan zu. Unterwegs geraten sie in einen heftigen Streit. N setzt daraufhin den G an der nächsten Raststätte ab.

Anspruch nach § 662 BGB

  • Willenserklräung des N

    • Abgrenzung Rechtsbindungswille | bloße Gefälligkeit

      • nach sozialer Bedeutung, Interessen der Handelnden

      • hier: Transport zum Flughafen ist durchaus sozialüblich

      • hier Gefälligkeit

=> kein Anspruch

Fall Stellvertretung

Stellvertretung

B bittet Sekretär S Geschenk für Mutter zu kaufen für max 50€.

S geht in Laden von V., kauft Blumen für 40€ und sagt dass Rechnung auf B

B verweigert V. die Begleichung später, da Mutter Blumenallergie

Kann V von B die Herausgabe von 40€ fordern?

aus §433 BGB II:

Kaufvertrag zw V und B?

  • Angebot des B?

    • eigene WE? (-) da keine WE von B

    • WE des S §164 BGB?

      • hatte Handlungspielraum (Preis)? (+)

      • im fremden Namen? (+)

      • Vertretungsmacht? (+) Innenvollmacht §167 BGB

    • Agnebot des B (+)

  • Annahme des V (+)

  • => Kaufvertrag

=> Anspruch des V an B


Vertragsende#

5 Arten

1. Erfüllung §362 = Bewirken der Leistung

  • richtige Leistung

  • richtige Art und Weise

  • richtiger Ort

  • richtige Zeit

  • richtiger Schuldner

2. Anfechtung $142: WE wird unwirksam rückwirkend

  • Gründe

    • Irrtümer §119

    • falsche Übermittlung §120

    • Unzulässige Willensbeinflussung §123

  • Voraussetzungen

    • Anfechtungsgrund

    • Anfechtungserklärung

    • Anfechtungsfrist

3. Widerruf

  • ohne Angabe von Gründen

  • nur für Verbraucher (§13) ggü. Unternehmer (§14)

  • Voraussetzungen

    • Widerrufsrecht §312 (außerhalb von Geschäftsraum, Fernabsatzvertrag)

    • formlose Erklärung

    • Frist (14 Tage nach Erhalt)

4. Rücktritt

  • beidseitig möglich

  • Vorraussetzungen §323

    • gegenseitiger Vertrag

    • Rücktrittsgrund

    • Frist erfolglos

    • Rücktrittserklärung

    • Abschlussgründe

  • Folgen §346

    • Rückgewähr Leistung

    • Wertersatz

    • Schadensersatz

5. Kündigung

= Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (miete etc.)

  • ordentliche Kündigung:

    • keine Leistungstörung

    • Kündigungsfristen

  • außerordentliche Kündigung (§314)


Fall Widerruf

Widerruf

K bestellt Buch für 50€ am 15.11 für privat, wird geliefert am 20.11.

K mag das Buch gar nicht, fordert Widerruf am 2.12 per Brief, der am 6.12 ankommt

V meint, Verpackung entfernt => ist unverkäuflich, fordert 50€ ein

  • Kaufvertrag

    • Angebot der K (+)

    • Annahme des V (+)

    • Kaufvertrag (+)

  • Widerruf wirksam? §355

    • Verbrauchervertrag? §310

      • V = Unternehmer (+)

      • K = Verbraucher (+)

      • entgeltliche Leistung (+)

    • Fernabsattzvertrag (+)

    • => Widerrufsrecht

  • Widerrufsfrist

    • Beginn §356 ab Erhalt (20.11)

    • Innerhalb Frist (4.12) abgesendet (+)

=> rechtmäßiger Widerruf, V kreigt kein Geld

Fall Blumenkauf

K bestellt Blumengesteck für Beerdigung an 09.11. V verpsricht, bis zu dem Tag fertig zu sein.

Am 09.11 will K Blumen haben, V sagt dass er noch 1 Tag braucht.

K erklärt „für null und nichtig“ und zahlt nicht.

  • Kaufvertrag (+)

  • Rücktrittsrecht §323

    • keine Leistung (+)

    • hier: Termin war entscheidend, wurde auch mitgeteilt

    • => Rücktrittsrecht

  • Rücktrittserklärung (+) („Null und Nichtig“)

  • Folgen: Erlöschen der Leistung

=> nicht zahlen ist rechtmäßig

Schadensersatz#

Vertragspflichten:

  • Primärpflichten (§241)

    • Leistungspflicht

    • Rücksichtnahme

  • Sekundärpflihten

    • Rückabwicklung (§346)

    • Schadensersatz (§280)

Voraussetzungen Schadensersatz §280

  • Schuldverhältnis

  • Pflichtverletzung = nachteilige Abweichung

  • Vertretenmüssen §276 (Vorsatz / Fahrlässigkeit)

  • Schaden = unfreiwillige Vermögenseinbuße


Fall Pferdeturnier

Pferdeturnier

P richtet Reitturnier aus, an dem G mit Pferd Fanta für 150€ Teilnahmegebühr teilnimmt.

Beim Turnier trifft Fanta auf vorschriftswidrigen Fangständer und wird eingeschläfert

Schadensersatz einklagbar?

  1. Schuldverhätlnis: Turnier für 150€ Teilnahme (+)

  2. Pflichtverletzung:

    • Leistungspflicht: Turnier wurde ausgerichtet (+)

    • Rücksichtspflicht: sclecht aufgestellter Fangständer (-)

  3. Vertretenmüssen

    • Vorsatz = absichtliche Pflichtverletzung (-)

    • Fahrlässigkeit (+) (auch wenn von Mitarbeiter aufgestellt)

  4. Schaden = Pferd eingeschläfert = Einbuße (+)

=> Schadensersatzpflicht

Gewährleistung#

Rechte des Käufers nach §437 bei Mängeln

Voraussetzung: Mangel

  • Sachmangel $434

    • subjektive Anforderungen

    • objektive Anforderungen

    • Sachgemäße Montage

  • Rechtsmangel §435

Rechte des Käufers

  • Nacherfüllung

  • Rücktritt, braucht

    • Kaufvertrag

    • Fälligkeit

    • Mangel

    • Fristsetzung

    • Rücktrittserklärung

  • Minderung

  • Schadensersatz

Sachenrecht#

= Beziehung zw. Sachen und Personen

Sache §90: körperliche Gegenstände, beweglich oder unbeweglich

Eigentum §903 BGB: umfassendes dingliches Recht, nach Belieben mit Sache verfahren

Besitz §854: tatsächlcihe Herrschaft

Übereignung:

graph TD Übertragung --> Rechtsgeschäftlich & Gesetzlich Rechtsgeschäftlich --> beweglich & unbeweglich

bewegliche Sache §929

  • Einigung

  • Übergabe

  • Berechtigung

    • auch gutgläubiger Erwerb §932

    • außer gestohlen §935

unbewegliche Sachen

  • Einigung (mit Anwesenheit bie Notar) §925

  • Eintragung

  • Berechtigung

    • wenn Grundbuch falsch, trotzdem ok §892

gesetzlicher Erwerb

  • Ersitzung §900

  • Verbindung §946

  • Fund §965


Fall bewegliche Sache

Autokauf

E ist Eigentümer Auto, Dieb D klaut dieses und verkauft an X. X kauft ohne in Fahrzeugbrief zu schauen. E will Auto von X

Anspruch auf Herausgabe von E an X, §985

  • E = Eigentümer?

    • ursprünglicher Eigentümer (+)

    • Eigentumsverlust durch Übereignung D an X: §929

      • Einigung zw. D und X (+)

      • Übergabe (+)

      • Verfügungsberechtigung (-)

        • X nicht Eigentümer (-)

        • gutgläubiger Erwerb?

          • Da nicht Fahrzeugbrief zeigen lassen (-)

  • X = Besitzer (+)

  • Kein Recht an Besitz

=> Herausgabenanspruch

Fall Hauseigentum

Hausübereignung

A ist Egentümer und stirbt. Sohn S lässt sich als Eigentümer eintragen (mit Erbschein) S übertragt an X. Danach Testament: Freund F ist Alleinerbe

Wer ist Eigentümer?

X, da gutgläubig erworben und Glaube an Richtigkeit des Grundbuches

Kreditsicherheiten#

Arten:

  • Personalsicherheit (Person mit Vermögen steht ein, Bürgschaft)

  • Realsicherheit (Gegenstand)

Realsicherheiten:

  • Sicherungsübereignung §930: Eigentum geht an Gläubiger, bleibt aber im Besitz des Schuldners)

  • Eigentumsvorbehalt §449: Eigentum bei Käufer mit Bedingung, bspw. Ratenabzahlung)

  • Hypothek §1113: Eintragung des Pfändungsrechts in Grundbuch

    • nicht Anspruch an Zahlung

    • heute eher Grundschuld (nicht an eine bestimmte Forderung gebunden)

  • Bürgschaft §765

Deliktrecht#

Schadensersatz außerhalb von Vertragsverhältnis = §823

  1. Rechtsgutverletzung

    • Leben, Körper, Gesundheit = Unversehrtheit

    • Freiheit = Bewegungsfreiheit

    • Eigentum = Beschädigung von Sachen

    • sonstige Rechte = allg. Persönlichkeitsrecht (Beleidigung), Recht am Gewerbe (Streik, Boykott)

  2. Verletzungshandlung (Tun oder Unterlassen)

  3. Haftungsbegründete Kausalität (Handlung -> Rechtsgutverletzung)

  4. Rechtswidrigkeit der Handlung (Einwilligung, Notwehr)

  5. Verschulden

    • Vorsatz / Fahrlässigkeit

    • Deliktsfähig (> 18J)

  6. Schaden (Vermögenseinbuße)

  7. Haftungsausfüllende Kausaliät (Rechtsgutverletzung -> Schaden)

Handelsrecht#

how to Kaufmann nach HGB

graph TD K(Kaufmannseigenschaft) K --> 1(Betrieb eines Handelsgewerbes) & 2(Betrieb eingetragenes Gewerbe) & 3(Gesellschaftsform) 1 --§1--> a(Ist-K) 1 --§2--> b(Kann-K) 1 --§3--> c(uneigentlicher K) 2 --§5--> d(Fiktiv-K.) 3 --§6--> e(Form-K.)

Firma §17 HGB: Name, unter dem Kaufleite Geschäfte betreiben

Handelsregister: zentrales Medium zur Publizität

Handlesgeschäft: Geschäfte eines Kaufmanns, Vereinfachung von Rechten

Gesellschaftsrecht#

Unternehmensformen

  • Einzelunternehmen (Kaufmann, Freiberufler)

  • Personengesellschaft (OHG, GbR, KG)

  • Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)

Gesellschaften

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR

    • formlose Gründung

    • Haftung: persönlich und Gesellschaftsvermögen

  • Offene Handelsgesellschaft

    • wie GBR nur mit Handelszweck

    • nur mit EIntragung ins Handelsregister

  • Kommanditgesellschaft

    • Vollhaftung Komplementäre

    • beschränkt Haftung Kommanditisten

  • GmbH

    • beschränkte Haftung (nur G.Verm. = 25.000)

    • Notar + Handelsregister

  • AG

    • Vorstand + Aufsichtsrat

    • höhers Basiskapital (50.000)

    • Aktienausgabe erlaubt

=> Form wählen nach Nutzbarkeit