27.10.2023 AGB#

Vertragschluss im Internet

Warenangebot auf Internetseite

  • IdR invitio ad offerendum

  • Anbieter muss Zugang der bestellung unverzüglich bestätigen (Mail)

Onlineversteigerung

  • Einstellen des Versteigerungsobjektes: Angebot und Verkauf an Meistbietenden

  • kommt auch zustande, wenn Preis sehr niedrig

  • Eigengebote nichtig

Definitionen#

Was sind AGB? = Vertragsbedingungen

  • vorformuliert für Vielzahl von Verträgen

  • von einer Partei gestellt

  • vor Abschluss des Vertrages

Wie werden AGB Bestandteil eines Vertrages?

  • ausdrücklicher Hinweis uaf AGb bei Vertrag

  • Einverständnis auch konkludent

Wirksamkeit#

Kontrolle der Klausel

  1. §309 BGB: immer unwirksam

  2. § 308 BGB: Wertung des Anwenders

  3. § 307 BGB: Generalklausel

Rechtsfolgen unwirksamer AGB

  • keine Wirkung

  • übriger Vertrag bleibt

  • gestzliche Vorschriften ersetzen

  • Verbot der geltungserhatlenden Redultion (wohlwoolendes Lesen + Auslegen)

Prüfschema:

  1. Anwendungsbereich §310 IV 1

  2. Vorliegen von AGB, § 305 I BGB

  3. Einebziehung §§ 305 II

  4. Inhaltskontrolle § 309 BGB

  5. Rechtsfolgen § 306 BGB