19.10.21 Gesetzliche Grundlagen#

Handelsrecht#

Gesetzbuch für die Buchführung : Handelsgesetzbuch (HGB)

wer ist buchführungspflichtig?(BFP) nach §238 HGB: jeder Kaufmann / Kauffrau

Kaufmann (S.26 LM)

  1. Ist-Kaufmensch (§1): wer ein (Handels)-Gewerbe betreibt (kein Kleingewerbe) mit kaufmänisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb

  2. Kann-Kaufmensch (§2): Gewerbetreibender freiwillig im Handelsregister (und nicht §1)

    • Land / Forstwirte (§3): gesetzl. kein Kaufm., kann freiwillig ins Handelsregister (wie §2)

  3. Form-Kaufmensch (§6): Handelsgesellschaften oder Genossenschaften

Gewerbe: auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht

Kleingewerbe im Einzelhandel: Umsatz < 250k

Kleingewerbe im Großhandel: Umsatz < 400k

Handelsregister: öffentliches Verzeichnis eines Amtsgerichtes, Eintragung aller Kaufmänner und Situation (Geschäftsführer etc)

Vorteil der Eintragung ins Handelsregister: verbessertes Ansehen -> geldwerter Vorteil

Handelsgesellschaft: Gesellschaft nach HGB wie GmbH, OHG, … (außer GbR)

Freiberufler/Selbständige: maßgeblich in eigener Person sein Unternehmen Mitarbeiter (meist Akademisch) Freiberufler sind nie buchführungspflichtig!

Typische Selbständige: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten,…

selbständig und nicht buchführungspflichtig: muss Einahmen-Überschuss-Rechnung erstellen

Handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung: HGB§§238 - 335 (s.23 LM)


Steuerrecht#

wer ist buchführungspflichtig?(BFP) nach Abgabenordnung AO(„Grundgesetz“ des Steuerrechtes)

steuerrechtliche BFP

  1. Abgeleitete BFP (§140): wer nach HGB BFP ist, ist auch nach AO

  2. originäre BFP ($141): nicht nach HGB bfp, aber wenn eines dieser Merkmale:

    • Gesamtumsatz im Kalenderjahr > 600k

    • Gewinn > 60k

      und nicht Selbständig!

Steuerrechtliche Vorschriften zur BFP:

  • Abgabenordnung (AO)

  • Einkommensteuergesetz (EStG)

    • Steuer die Unternehmer oder Arbeitnehmer ( Lohnsteuer) zahlen

  • Körperschaftsteuergesetz (KStG)

    • Kapitalgesellschaften

  • Umsatzsteuergesetz (UStG) , ugs. Mehrwertsteuer

    • zwei Arten: USt und USt im Einkauf (Vorsteuer)

  • Einkommensteuerrichtlinen (EStR)