19.10.21 Gesetzliche Grundlagen#
Handelsrecht#
Gesetzbuch für die Buchführung : Handelsgesetzbuch (HGB)
wer ist buchführungspflichtig?
(BFP) nach §238 HGB: jeder Kaufmann / Kauffrau
Kaufmann (S.26 LM)
Ist-Kaufmensch (§1): wer ein (Handels)-Gewerbe betreibt (kein Kleingewerbe) mit kaufmänisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb
Kann-Kaufmensch (§2): Gewerbetreibender freiwillig im Handelsregister (und nicht §1)
Land / Forstwirte (§3): gesetzl. kein Kaufm., kann freiwillig ins Handelsregister (wie §2)
Form-Kaufmensch (§6): Handelsgesellschaften oder Genossenschaften
Gewerbe: auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht
Kleingewerbe im Einzelhandel: Umsatz < 250k
Kleingewerbe im Großhandel: Umsatz < 400k
Handelsregister: öffentliches Verzeichnis eines Amtsgerichtes, Eintragung aller Kaufmänner und Situation (Geschäftsführer etc)
Vorteil der Eintragung ins Handelsregister: verbessertes Ansehen -> geldwerter Vorteil
Handelsgesellschaft: Gesellschaft nach HGB wie GmbH, OHG, … (außer GbR)
Freiberufler/Selbständige: maßgeblich in eigener Person sein Unternehmen Mitarbeiter (meist Akademisch)
Freiberufler sind nie buchführungspflichtig!
Typische Selbständige: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten,…
selbständig und nicht buchführungspflichtig: muss Einahmen-Überschuss-Rechnung erstellen
Handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung: HGB§§238 - 335 (s.23 LM)
Steuerrecht#
wer ist buchführungspflichtig?
(BFP) nach Abgabenordnung AO(„Grundgesetz“ des Steuerrechtes)
steuerrechtliche BFP
Abgeleitete BFP (§140): wer nach HGB BFP ist, ist auch nach AO
originäre BFP ($141): nicht nach HGB bfp, aber wenn eines dieser Merkmale:
Gesamtumsatz im Kalenderjahr > 600k
Gewinn > 60k
und nicht Selbständig!
Steuerrechtliche Vorschriften zur BFP:
Abgabenordnung (AO)
Einkommensteuergesetz (EStG)
Steuer die Unternehmer oder Arbeitnehmer ( Lohnsteuer) zahlen
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Kapitalgesellschaften
Umsatzsteuergesetz (UStG) , ugs. Mehrwertsteuer
zwei Arten: USt und USt im Einkauf (Vorsteuer)
Einkommensteuerrichtlinen (EStR)