01.07.2022 Verwaltungsrecht II#
Handlungen des Staates in der Wirtschaft:
Staatliche Spielregeln (Gewerbeordnung)
Staat Mitspieler (Vergaberecht)
Staat beinflusst Spielergebnis (Steuern…)
Gewerbeordnung#
grundätzlich: Gewerbe betreiben erlaubt
benötigt Anmeldung , nicht Erlaubnis!
dient Gefahrenabwehr
Gewerbe: jeder auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, die nicht Urpoduktion, Ausübung eines freien Berufes oder Verwaltung eigenenen Vermögens darstellt
Anzeigepflicht des Gewerbes
dann Gewerbeschein
bei Tätigkeiten, die gewrberechtliche Genehmingung benötigen = präventives Verbot mit Erlaubnsivorbehalt
Gewerbeuntersagung §35 GewO: Ausübung eines Gewerbes ist … zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden … dartun
typische Unzuverlässigkeiten:
fehlende Sozialversicherungsbeiträge
Betrug
Vergaberecht#
staatliche Aufträge müssen ausgeschreiben werden! (ab bestimmter Größe) und Firmen nach bestimmten Kriterien (bspw. Wirtschftlichkeit) ausgewählt werden
Rechtsgrundlagen
Haushaltsrecht: §30 Haushaltsgrundsätzegesetz
Europäisches Recht: Primärrecht
Vergabearten:
Offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Mischformen
wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden#
Gemeinden können sich wirtschaftlich betätigen (meist in Landes Gemeindeordnungen)
Für:
dringender öffentlicher Zweck
wenn das besser als die Privatwirtschaft funktioniert
in Energie, ÖPNV, Telekomm., Wasser sowieso erlaubt (Daseinsvorsorge)
wenn in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde
Staat beeinflusst Ergebnis#
Beinflussung des Ergebnisses durch Staat:
Steuern: bspw. Lenunkgssteuern (Kfz-Steuer, Tabak)
Subventionierung: Grundsatz des Europäischen Beihilfenverbots
aber Ausnahmen (bspw. Agrar)
im Ermessen von Verwaltung
Überwachung durch Eu. Komm.