01.07.2022 Verwaltungsrecht II#

Handlungen des Staates in der Wirtschaft:

  1. Staatliche Spielregeln (Gewerbeordnung)

  2. Staat Mitspieler (Vergaberecht)

  3. Staat beinflusst Spielergebnis (Steuern…)

Gewerbeordnung#

  • grundätzlich: Gewerbe betreiben erlaubt

  • benötigt Anmeldung , nicht Erlaubnis!

  • dient Gefahrenabwehr

Gewerbe: jeder auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, die nicht Urpoduktion, Ausübung eines freien Berufes oder Verwaltung eigenenen Vermögens darstellt

  • Anzeigepflicht des Gewerbes

  • dann Gewerbeschein

bei Tätigkeiten, die gewrberechtliche Genehmingung benötigen = präventives Verbot mit Erlaubnsivorbehalt

Gewerbeuntersagung §35 GewO: Ausübung eines Gewerbes istzu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden … dartun

typische Unzuverlässigkeiten:

  • fehlende Sozialversicherungsbeiträge

  • Betrug

Vergaberecht#

staatliche Aufträge müssen ausgeschreiben werden! (ab bestimmter Größe) und Firmen nach bestimmten Kriterien (bspw. Wirtschftlichkeit) ausgewählt werden

Rechtsgrundlagen

  • Haushaltsrecht: §30 Haushaltsgrundsätzegesetz

  • Europäisches Recht: Primärrecht

Vergabearten:

  • Offenes Verfahren

  • Verhandlungsverfahren

  • Mischformen

wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden#

Gemeinden können sich wirtschaftlich betätigen (meist in Landes Gemeindeordnungen)

Für:

  • dringender öffentlicher Zweck

  • wenn das besser als die Privatwirtschaft funktioniert

  • in Energie, ÖPNV, Telekomm., Wasser sowieso erlaubt (Daseinsvorsorge)

  • wenn in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde

Staat beeinflusst Ergebnis#

Beinflussung des Ergebnisses durch Staat:

  • Steuern: bspw. Lenunkgssteuern (Kfz-Steuer, Tabak)

  • Subventionierung: Grundsatz des Europäischen Beihilfenverbots

    • aber Ausnahmen (bspw. Agrar)

    • im Ermessen von Verwaltung

    • Überwachung durch Eu. Komm.