17.06.2022 Verfassungsprozessrecht#
Gerichtsorganisation in BRD#
Gerichtsorganisation nach Art. 92. GG
merke: BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz (die können Fälle ablehnen)
Verfahren vor dem BVerfG#
Verfassungsbeschwerde nach
§93 I 4a BVerfGG
(jedermann):Öffentliche Gewalt greift in Grundrechte ein
konkrete Normenkontrolle
§100
:Überprüfung eines Gesetzes nach Richtervorschlag
abstrakte Normenkontrolle
§93 I 2
:Überprüfung eines Gesetzes nach Aufruf durch Parlamente
Organstreit
§93 I 1
:zwischen staatlichen Stellen
Bund-Länder Streit
§93 I 4
:Kompetenzabrenzung zwischen BUndesländern spezifisch
formale Zulässigkeit:
Zuständigkeit des BVerfG (nach oben genannten Kriterien)
Beschwerdegegenstand (Akt des Staats gegen GR)
Beschwerdefähigkeit (grundrechtsberechtigt)
Beschwerdebefugnis (man selber wurde in GR verletzt)
Rechtswegerschöpfung (Subsidiaritätsprinzip)
Verfahrensfähigkeit (Eltern für Kinder etc)
Frist von 1 Jahr (Gesetz)