19.01.2024 Handelsrecht#
= Sonderrecht für Kaufleute
Kaufmann#
Kaufmann §1 HGB: wer Handelsgewerbe betreibt
Hadnelsgewerbe §1 HGB: jeder Gewerbebetrieb, es sei denn in Art und Umfang kein kaufmännischer Betrieb benötigt
Gewerbebetrieb:
selbstständig
nach außen erkennbar
planmäßig & dauerhaft
Gewinnerzielungsabsicht
Erlaubtheit
Kein Freiberufler
Alternativ: Kann Kaufmann
nach §2 HGB
wenn trotzdem kaufmäänischer Betrieb haben wollen. trotz nicht müssen nach §1
Eintragung im Handelsregister
=> vollwertiger Kaufmann
How to Kaufmann:
Firma#
Firma §17 HGB: Name, unter der Kaufleute Geschäfte betreiben
nur von Kaufleuten
entsteht durch Gebrauch
Pflicht zur Eintragung
erlischt mit Einstellung Betrieb
Unterscheidungskraft §18 I
Irreführungsverbot §18 II
Handelsregister#
= zentrales Medium zur Publizität
kostenlsoe Einsicht
am Amtsgericht
für
A: Einzelkaufleute
B: Kapitalgesellschaften
eingetragene Infos:
Firma, Ort, Niederlassung
Insolvenz
Geschäftsführung
Vertretungsformen#
Standard nach §164 BGB
Zulässigkeit
eigene WE
Offenkundigkeit Stellvertretung
Vertretungsmacht
im HGB
Prokura §48-53
alle Arten von Geschäften in Betrieb
gerichtlich & außergerichtlich
Handlungsvollmacht §54-58
alles außer Prokura
Ladenvollmacht §56
alle üblichen Sachen in einem Laden
Handelsgeschäft#
Handelsgeschäft §343 HGB: alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören
rücksichtnahme auf Handelsbräuche §346 HGB
Ausnahme vom Grundsatz „schweigen ist keine Zustimmung“
Kaufmännisches Bestätitgunsschreiben
schriftliche Bestätigung von mündlichem Vertragsabschluss
Braucht: Redlichkeit, zeitlichen Zusammenhang, Verhandlungen
Formfreiheit Bürgschaft §350
Rügeobliegenheit §377
Gesellschaftsrecht#
Unternehmensformen
Einzelunternehmen (Kaufmann, Freiberufler)
Personengesellschaft (OHG, GbR)
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)
Personengeselslchaft = beteiligte echte Personen
Kapitalgesellschaft = jurisitsche Person
Gesellschaft bürgerl. R. (GbR)#
Gründung nach §705 BGB
formloser Vertrag
gemeinsamer Zweck
Geschäftsführung: alle gemeinsam im Zweifel (§715)
Haftung: Gesellschaftsvermögen & persönliche Haftung
Offene Handelsgesellschaft (OHG)#
nach §105 HGB
formloser Vertrag
gemeinsamer Zweck
Handelsregister Eintragung (§106)
Geschäftsführung: jeder selber (§116)
Haftung: Gsell.vermögen und persönlich (§126)
Kommanditgesellschaft#
Gründung wie OHG
Haftung:
Gesellschaftsmerögen
Persönliche Haftung Komplementäre
beschränkte Haftung Kommanditisten
= Mischform, einer haftet voll, einer nur mit Einlage
Geschäftsführung: nur der voll haftende
GmbH#
Gründung §1 GmbHG
notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
Bestellung der Organe
Handelsregister Anmeldung
Geschäftsführung: auch fremder möglich
Haftung: nur Gesellschaftsvermögen! (min 25.000)
AG#
Gründung nach §1 AktG
notariell beurkundete Satzung
Bestellung Organe
Erinzahlung Betrag auf jede Aktie
Anmeldung & Eintragung Handelsregister
Geschäftsfürhung: Vorstand (Kontrolle Aufsichtsrat)
Haftung: nur Gesell. Vermögen (min 50.000)
AG vs GMBH#
GmbH |
AG |
|
---|---|---|
Stammkapital |
25.000 |
30.000 |
Gesellschafterwechsel |
notar |
formfrei |
Kontrolle |
Geselslchafter |
Aufsichtsrat |
How to Choose#
= Zweckmäßigkeitsfrage
Anzahl Gründer
Bedeutung Haftunsfrage
externe Kapitalgeber = beschränkte Haftung
externes Management = Kapitalgesellschaft
Verwaltungsaufwand = Personengeselschaft