15.12.2023 Kreditischerheiten#
bei gegenseitigen Verträgen
Leistung Zug-um-Zug $273 BGB
Personalsicherheit = eine Person steht mit Vermögen (Bsp. Bürgschaft)
Realsicherheit = ein Gegenstand zum Haftungsobjekt (Bsp. Pfändung)
Sicherungsübereignung#
nach §930 BGB
Absicherung offener Darlehen
Eigentumsübertragung, aber nicht Besitzübertragung
Bsp.: Firma hinterlegt Maschine als Sicherheit bei Bank, Maschine bleibt aber in Fabrik
Erst wenn kritisch wird Bank holt sich Maschine
Eigentumsvorbehalt#
nach §449 BGB
Verkäufer liefert, Käufer nimmt Ratenzahlung
Eigentum bei Käufer mit Bedingung
Erfüllung = vollständiges Eigentum
Sonderformen
verlängerter Eigentumsvorbehalt:
Verfügung bei Käufer zur Weiterverarbeitung
Abtretung sämtlicher Rechte aus Weiterveräußerung
erweiterter Eigentumsvorbehalt
Absicherung auch vergagnener Forderungen etc.
Hypothek#
= Dingliches Sicherungsrecht §1113 BGB
Zahlung im Gegenzug zu Eigentums-„änderung“
Eintragung ins Grundbuch
Erteilung eines Hypothekenbriefes
Grundsatz der Akzessorität: alles abhängig von Forderung
heutzutage meist Grundschuld (flexibler, nicht an eine konkrete Forderung gebunden)
Bürgschaft#
nach §765 BGB
Fälle#
A zieht in eigene Wohnung. Eltern sollen bürgen. Sie geben ihm eine Blankobürgschaft, in der er noch etwas eintragen kann
Wirksame Bürgschaftserklärung?
Bürgschaft = Vertrag
ist Bürgschaftserklärung wirksam? §766 BGB
nur in Papierform
eigenhändige Unterschrift nach §126 BGB
=> nicht wirksam!
A hat bereits 3000 gezahlt. Vermieter fordert weiterhin 5000 von den Eltern
Nein §767 BGB
Weiteres
Bürgschaftsklage erst gegen A, dann gegen Eltern
Wenn Bürge nichts hat, Pech gehabt
Bank:
gründerin A will bei Bank B Darlehen. Mutter M von A erklärt bereit Hypothek zu belasten.
Vorgehen Hypothek : §1113 BGB
Einigug, Eintragung ins Grundbuch
Erteilung eines Hypothekenbriefes
A kann nciht mehr zahlen, B kündigt Darlehen und will Rest von M
Kann B Zahlung von M verlangen?
Nein, nur durch Zwangsvollstreckung Schuld begleichen möglich §1147
Aber: M darf (um zu verhindern) zahlen §1142