17.11.2023 Schadensersatzansprüche#
im Vertragsverhältnis
Vertragspflichten#
Primärpflichten
Leistungspflichten
§241 I BGB
Rücksichtnahme
§241 II BGB
Sekundärpflichten
Rückabwicklung
§346 I BGB
Schadensersatz
§280 I BGB
Beispiel: Reitturnier#
P richtet Turnier aus
G mit Pferd Fanta gegen 150€ Teilnahmegebühr
Unfall: Fanta trifft auf vorschriftswidrigen Fangständer
Fanta wird eingeschläfert
§280 BGB I: Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Schuldverhältnis:
Turnier gegen 150€ Teilnahme
Pflichverletzung = nachteilige Abweichung:
Springturnier wurde ausgerichtet (Leistungspflicht + )
aber Fangständer (Rücksichtnahmepflicht - )
Vertretenmüssen
§276 BGB
Vorsatz = absichtliche Pflichtverletzung
Fahrlässigkeit = Außerachtlassen der Sorgfalt
auch wenn Mitarbeiter aufgestellt
Schaden = unfreiwillige Vermögenseinbuße
Pferd musste eingeschläfert werden
=> wirksam
Fazit: es gibt einen Schadensersatzanspruch
[x] Schuldverhältnis
[x] Pflichtverletzung
[x] Vertretenmüssen
[x] Schaden
Schadensersatzarten#
einfacher Schadensersatz
§280 I
Ersatz des Verzögerungschadens
§280 II
bspw. zu spät gelieferte Maschine
Schadensersatz statt der Leistung
§280 III + ff
zu Verzögerungschaden#
grundsätzliche Voraussetungen §280 BGB
Schuldverhältnis
Pflichtverletzung
Vertretenmüssen
Schaden
+ zusätzliche Voraussetzungen §286 BGB
Verzögerunschaden liegt vor
erst nach Mahnung (außer wenn man schon Termin vereinbart hat)
Schadensersatz statt der Leistung#
bspw. schon Maschine von anderem gekauft wegen zu langer Verzögerung
wieder grundsätzliche Voraussetzungen §280 BGB
+ zusätzliche Voraussetzungen §281 BGB
bei Nicht / Schlechtleistung
mit angemessener Frist zur Nacherfüllung
bei Verletzung der Rücknahmepflicht
bei Unmöglichkeit der Leistung keine Frist
§283 BGB